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RECHT UND FAIR PLAY

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

§ 36 Gewerbeordnung (GewO): Öffentliche Bestellung von Sachverständigen

Personen, die als Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft (.....) tätig sind oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die von den Landesregierungen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen (Baden-Württemberg: Industrie- und Handelskammern) für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, sofern für diese Sachgebiete ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht, sie hierfür besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, daß sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. 

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Informationen für Sachverständigenbewerber

01.01.2011 - Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Pforzheim, bestellt gemäß § 36 der Gewerbeordnung Sachverständige für bestimmte wirtschaftliche Sachgebiete. Für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wird, muß ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen. Die Industrie- und Handelskammer ist örtlich zuständig für diejenigen Bewerber, die ihre berufliche Niederlassung oder ihren Hauptwohnsitz in der Region Nordschwarzwald (Stadtkreis Pforzheim, Landkreise Enzkreis, Calw, Freudenstadt) haben. mehr

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Bundesweite Sachverständigen-Suche und Sachverständigenlisten

01.01.2011 - Über die bundesweite Onlinesuche im IHK-Sachverständigenverzeichnis haben Sie jederzeit direkten Zugriff auf alle von den Industrie- und Handelskammern in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie auf weitere Informationen.
Eine Liste der von der IHK Nordschwarzwald öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können Sie sich immer aktuell herunterladen. Geben Sie in diesem Fall in der "Erweiterten Suche" unter "zuständig" die Kammernummer "164" ein. externer Link

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Fachgremium "Diamanten, Edelsteine, Juwelen und Schmuck"

01.01.2011 - Die IHK Nordschwarzwald führt bundesweit (abwechselnd im halbjährlichen Rythmus mit der IHK Koblenz, Geschäftsstelle Idar-Oberstein) Überprüfungen der überdurchschnittlichen Fachkenntnissen von Bewerbern im Fachbereich Diamanten, Edelsteine, Juwelen und Schmuck auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige durch. mehr

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Antragsformulare für Sachverständigenbewerber

01.01.2011 - Die erforderlichen Antragsunterlagen und Nachweise der fachlichen Eignung sowie Hinweise auf weiter vorzulegende Unterlagen anderer Institutionen. mehr

DOKUMENT-NR. 693

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Informationen zum Antragsverfahren zur Bestellung und Vereidigung, Sachverständigensuche, Fachgremium Edelsteine und Schmuck, Merkblätter, Gebühren. mehr

Nützliche Websites zum Thema "Fair Play" mehr

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten mehr

27.04.2011
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig für Streitigkeiten aus jedem bei der IHK Nordschwarzwald bestehenden und registrierten Ausbildungsvertrag. mehr

Warnungen vor betrügerischen „Maschen“, Informationen zur beruflichen Rehabilitation, Infos zu Schiedsvereinbarungen, Kow-how-Schutz und vieles mehr. mehr

Der Bundestag hat am 29. Juni 2006 das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (früher Antidiskriminierungsgesetz genannt) beschlossen. Das Gesetz hat wesentliche Auswirkungen im Bereich des Arbeitsrechts, allerdings ist auch mit Eingriffen in das allgemeine Zivilrecht im Zusammenhang mit Kauf- und Dienstleistungsverträgen und Vermietungen zu rechnen. mehr

Informationen.

Das Kartellrecht im weiteren Sinne ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die auf die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind und daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer kontrollieren und bekämpfen. Im engeren Sinne bezeichnet Kartellrecht auch das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Kartellverbot) und die damit sachlich zusammenhängenden Bestimmungen. mehr

01.01.2011 - Die IHK Nordschwarzwald führt bundesweit (abwechselnd im halbjährlichen Rythmus mit der IHK Koblenz, Geschäftsstelle Idar-Oberstein) Überprüfungen der überdurchschnittlichen Fachkenntnissen von Bewerbern im Fachbereich Diamanten, Edelsteine, Juwelen und Schmuck auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige durch. mehr

2009-11-04.
Selbstverständlich besteht keinerlei Anspruch eines selbsternannten rechnungsstellenden Bundesverbandes auf Zahlung. Die Kammer warnt davor, den Betrag zu zahlen, da erfahrungsgemäß die Rückforderung daran scheitern dürfte, dass kein Verantwortlicher festzustellen ist. mehr

29.12.2010.
Bislang ist die Altersgruppenbildung im Rahmen der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen durch das Bundesarbeitsgericht für grundsätzlich zulässig erklärt worden, wenn hinreichend zur Rechtfertigung vorgetragen wurde. mehr