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RECHT UND STEUERN

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

§ 36 Gewerbeordnung (GewO): Öffentliche Bestellung von Sachverständigen

Personen, die als Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft (.....) tätig sind oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die von den Landesregierungen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen (Baden-Württemberg: Industrie- und Handelskammern) für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, sofern für diese Sachgebiete ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht, sie hierfür besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, daß sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. 

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Informationen für Sachverständigenbewerber

01.01.2011 - Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Pforzheim, bestellt gemäß § 36 der Gewerbeordnung Sachverständige für bestimmte wirtschaftliche Sachgebiete. Für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wird, muß ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen. Die Industrie- und Handelskammer ist örtlich zuständig für diejenigen Bewerber, die ihre berufliche Niederlassung oder ihren Hauptwohnsitz in der Region Nordschwarzwald (Stadtkreis Pforzheim, Landkreise Enzkreis, Calw, Freudenstadt) haben. mehr

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Bundesweite Sachverständigen-Suche und Sachverständigenlisten

01.01.2011 - Über die bundesweite Onlinesuche im IHK-Sachverständigenverzeichnis haben Sie jederzeit direkten Zugriff auf alle von den Industrie- und Handelskammern in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie auf weitere Informationen.
Eine Liste der von der IHK Nordschwarzwald öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können Sie sich immer aktuell herunterladen. Geben Sie in diesem Fall in der "Erweiterten Suche" unter "zuständig" die Kammernummer "164" ein. externer Link

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Fachgremium "Diamanten, Edelsteine, Juwelen und Schmuck"

01.01.2011 - Die IHK Nordschwarzwald führt bundesweit (abwechselnd im halbjährlichen Rythmus mit der IHK Koblenz, Geschäftsstelle Idar-Oberstein) Überprüfungen der überdurchschnittlichen Fachkenntnissen von Bewerbern im Fachbereich Diamanten, Edelsteine, Juwelen und Schmuck auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige durch. mehr

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Antragsformulare für Sachverständigenbewerber

01.01.2011 - Die erforderlichen Antragsunterlagen und Nachweise der fachlichen Eignung sowie Hinweise auf weiter vorzulegende Unterlagen anderer Institutionen. mehr

DOKUMENT-NR. 693

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Der Bundestag hat am 29. Juni 2006 das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (früher Antidiskriminierungsgesetz genannt) beschlossen. Das Gesetz hat wesentliche Auswirkungen im Bereich des Arbeitsrechts, allerdings ist auch mit Eingriffen in das allgemeine Zivilrecht im Zusammenhang mit Kauf- und Dienstleistungsverträgen und Vermietungen zu rechnen. mehr

Warnungen vor betrügerischen „Maschen“, Informationen zur beruflichen Rehabilitation, Infos zu Schiedsvereinbarungen, Kow-how-Schutz und vieles mehr. mehr

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27.04.2011
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig für Streitigkeiten aus jedem bei der IHK Nordschwarzwald bestehenden und registrierten Ausbildungsvertrag. mehr