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Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses
(PDF, 592 KB) (Dokument-Nr.: 82595)
SCHLICHTUNG UND KONFLIKTMANAGEMENT
Schlichtungsausschuss der IHK Nordschwarzwald zur Beilegung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen
1. Rechtsgrundlagen: § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz, § 79 Abs. 3 Ziff. 8 Berufsbildungsgesetz, Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses der IHK Nordschwarzwald.
2. Zuständigkeit
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig für Streitigkeiten aus jedem bei der IHK Nordschwarzwald bestehenden und registrierten Ausbildungsvertrag.
3. Anrufung
Der Ausschuss ist schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, im Übrigen jedoch formlos, anzurufen.
Der Schlichtungsausschuss kann zuerst angerufen werden, um ggf. danach mit dem Spruch des Schlichtungsausschusses Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Es kann auch zuerst Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden (z. B., um Fristen nicht zu versäumen), dann muss jedoch das Ruhen des Klageverfahrens beim Arbeitsgericht bis zum Spruch des Schlichtungsausschusses beantragt werden, damit die Klage nicht gleich als unzulässig‚ (weil ohne vorangegangenes Schlichtungsverfahren) abgewiesen wird.
In jedem Fall bemüht sich jedoch der Schlichtungsausschuss um eine gütliche Lösung der Streitigkeiten, so dass nach Möglichkeit ein anschließendes arbeitsgerichtliches Verfahren vermieden werden kann.
4. Termine
Die Sitzungstermine des Schlichtungsausschusses werden ein Jahr im Voraus festgelegt, i.d.R. findet in jedem Monat eine Sitzung statt. Da eine möglichst zügige Entscheidung des Schlichtungsausschusses sowohl im Interesse eines Auszubildenden wie auch eines Ausbildungsbetriebes liegt, ist grundsätzlich bereits bei der Anrufung des Schlichtungsausschusses der zeitlich nächstliegende Sitzungstermin zu wählen und zu beantragen.
Fristverlängerung für Stellungnahmen, o. ä. sind zwar denkbar, werden jedoch nach Möglichkeit vermieden. Aus Sicht der IHK Nordschwarzwald haben Sitzungstermine des Schlichtungsausschusses mindestens den gleichen Rang wie Gerichtstermine. Es kann daher beispielsweise von einem Rechtsanwalt erwartet werden, dass er einen Gerichtstermin verlegen lässt, um die Sitzungstermine des Schlichtungsausschusses wahrzunehmen, oder sich durch einen Kollegen vertreten lässt.
5. Einzelheiten
Weitere Einzelheiten können der Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses der IHK Nordschwarzwald entnommen werden (s. o., Punkt 1 „Rechtsgrundlagen“.
6. Ansprechpartner
a) Ansprechpartner zur einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten im Vorfeld des Schlichtungsausschusses, z. B. für Beschwerden eines/einer Auszubildenden, z. B. vor Ausspruch einer Kündigung):
Gewerblich-technische Berufe, IT-Berufe, Berufskraftfahrer
Georg Milo (Pforzheim, westlicher Enzkreis)
Telefon: +49 7231 201 187
E-Mail: milo@pforzheim.ihk.de
Michael Jost (östlicher Enzkreis, Kreis Calw, Kreis Freudenstadt)
Telefon: +49 7441 860 52 16
E-Mail: jost@pforzheim.ihk.de
Kaufmännische Berufe
Günter Brecht (Pforzheim, westlicher Enzkreis)
Telefon: +49 7231 201 147
E-Mail: brecht@pforzheim.ihk.de
Dieter Wittmann (Kreis Calw, Kreis Freudenstadt)
Telefon: +49 7231 201 186
E-Mail: wittmann @pforzheim.ihk.de
Richard Buchmüller (östlicher Enzkreis)
Telefon: +49 7231 201 163
E-Mail: buchmueller@pforzheim.ihk.de
Gastronomische Berufe
Richard Buchmüller (gesamter Kammerbezirk)
Telefon: +49 7231 201 163
E-Mail: buchmueller@pforzheim.ihk.de
b) Ansprechpartnerin für Fragen der Anrufung, Organisation und Durchführung der Schlichtung, insbesondere zu Terminen:
Doris Rudolph, Telefon: 07231/201 134, Fax: 07231/ 201 41 134,
Email: rudolph@pforzheim.ihk.de.
c) Ansprechpartner für Rechtsfragen:
Assessor Jürgen Bolm, Telefon: 07231/201 133, Fax: 07231/201 41 133, Email: bolm@pforzheim.ihk.de.

