Die SOLVIT-Stelle ist Teil eines von der Europäischen Kommission organisierten Netzwerkes, das in den Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelt ist.
Berlin, 2002-08-21. Bürger und Unternehmen in Deutschland, die Probleme mit Behörden anderer Mitgliedstaaten haben, weil diese EU-Binnenmarktvorschriften nicht richtig anwenden, können ihren Fall bei der SOLVIT-Stelle im Bundeswirtschaftministerium vortragen. Dort wird er geprüft, und in einem Online-Datenbanksystem erfasst. Dieses übermittelt ihn automatisch an die SOLVIT-Stelle des anderen Mitgliedstaates, die dann innerhalb von 10 Wochen eine Problemlösung vorschlagen soll.
Nach Aussage des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) kann z.B. ein deutscher Maschinenhersteller, der keine technische Zulassung für den Markt eines anderen Mitgliedstaats erhält, obwohl die europäischen Standards erfüllt sind, auf eine schnelle Lösung des Problems hoffen, ohne sich selbst mit Behörden und Gerichten des anderen Staates auseinander setzen zu müssen. Andere Bereiche, in denen SOLVIT bei der Lösung konkreter Problemfälle helfen kann, sollen unter anderem sein:
- Marktzugang für Dienstleistungen
- Niederlassungsfreiheit
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis oder
- öffentliches Auftragswesen.
Ziel von SOLVIT ist es, Bürgern und Unternehmen einen kostengünstigen und kurzfristigen Service zu bieten, um Problemfälle des europäischen Binnenmarktes zu lösen. Der enge bilaterale Kontakt zwischen den SOLVIT Stellen ermöglicht eine unbürokratische Behandlung des Falles und stellt damit eine interessante Alternative zu den herkömmlichen Beschwerdeverfahren dar.
Kontaktstelle im BMWi
SOLVIT Stelle im Bundeswirtschaftsministerium
Telefon: 01888-615-6444 oder der
E-Mail: solvit@bmwi.bund.de
Für allgemeine Auskünfte zum Europäischen Binnenmarkt sind die SOLVIT Stellen nicht zuständig. Mit solchen Fragen können sich Interessenten an die Euro-Info-Centren, Europa Direct Hotline mit der Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 wenden.