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RECHT UND FAIR PLAY

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Aufgabe der Einigungsstelle
Die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten hat die Aufgabe, in Streitfällen eine gütliche Einigung anzustreben. Sie soll es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte solche Auseinandersetzungen einfach und kostensparend beizulegen.

Zuständigkeit
Die Einigungsstelle ist sachlich für die Behandlung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG-Gesetz) zuständig. Dies gilt stets bei Wettbewerbsverstößen, die den Geschäftsverkehr mit dem Letztverbraucher betreffen. Bei sonstigen Wettbewerbsstreitigkeiten können die Einigungsstellen tätig werden, sofern der Gegner zustimmt.

Die örtliche Zuständigkeit ist gegeben, wenn der Antragsgegner im Kammerbezirk eine gewerbliche Niederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat.

Seite 1: Aufgabe und Zuständigkeit der Einigungsstelle

DOKUMENT-NR. 1839

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