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ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Abgrenzung vom Einbau genormter Baufertigteile, Anlage B, Abschnitt 2, Nr. 24, zu nichthandwerklichen Tätigkeiten

Stand: Januar 2010

2010-01-11. Die Praxis zeigt, dass es immer wieder Fragen dazu gibt, was als handwerksähnliche Tätigkeiten im Rahmen der Anlage B, Abschnitt 2, Nr. 24 der HwO, und was als nichthandwerksähnlich anzusehen ist. Der Wortlaut der Nr. 24 gibt hierzu selbst Hinweise.

Vorbemerkung

  • Es muss sich um den Einbau handeln
  • Es muss sich um genormte Baufertigteile handeln
  • Es muss sich um genormte Baufertigteile handeln

1. Einbau genormter Baufertigteile:

  • Zargen-, Stahlzargen-, Türzargeneinbau
  • Einbau industriell vorgefertigter Fenster und Türen
  • Einbau von genormten Fensterelementen mit integrierten Rollläden
  • Montage von Fertigtreppen
  • Aufstellen von Carports aus vorgefertigten Bausätzen
  • Montage von vorgefertigten Glasfassaden und Wintergärten
  • Einbau industriell vorgefertigter Sektionaltore

2. Nichthandwerkliche Tätigkeiten

kein Einbau:

  • Aufstellen von Pkw-Garagenfertigteilen aus Metall ohne Fundament mit einfachem, manuell bedientem Garagentor
  • Aufbau von Möbeln nach Aufbauanleitung

kein Einbau, kein Baufertigteil:

  • Zusammenbau bzw. Montage von Möbelfertigteilen
  • Aufbau bzw. Montage von Systemmesseständen
  • Aufstellen von Draht- und Jägerzäunen aus vorgefertigten Teilen ohne Fundament

kein Baufertigteil:

  • Aufstellen von Fertigküchen für private Haushalte (keine Anpassung, keine Anschlüsse)
  • Einbau von Schrankwänden

Das Verlegen von Bodenausgleichsplatten (Hartfaserplatten), Montage von Holzdecken (Nut- und Federbretter) auf bereits vorhandener Unterkonstruktion gehört zum Trockenbau. Seit dem 1.1.2004 handelt es sich zudem bei dem Parkettleger um ein zulassungsfreies Handwerk. Das Gewerbe des Bodenlegers ist handwerksähnlich.

3. Einbau und Montage von Regalen aus Fertigteilen

Hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die unter Nr. 24 fällt. Für den Aufbau von Verkaufsregalen in Ladenlokalen oder bei dem Aufbau von Hochregallagern ist eher von einer industriellen Tätigkeit auszugehen.

Die IHK ist selbstverständlich gern zu weiteren Erläuterungen und Beratungen bereit.

Wir danken dem Arbeitskreis Handwerksrecht für die Überlassung und freundliche Erlaubnis zum Nachdruck.

DOKUMENT-NR. 25801

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