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GEWERBERECHT

Neues EU-Bio-Logo ab Juli 2010 verpflichtend

Bereits seit Januar 2009 gelten neue EU-weite Regeln für die Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen. Dies hatten die Agrarminister bereits 2007 in einer Ratsverordnung festgeschrieben und damit die seit 1991 geltende Verordnung über biologische Landwirtschaft aufgehoben.

Berlin, 2010-03-10. Die Verordnung legt den Rahmen für alle Stufen der Produktion, des Vertriebs, der Kontrolle und Kennzeichnung von biologischen Produkten fest, die in der EU angeboten und gehandelt werden dürfen. So dürfen zum Beispiel Lebensmittel nur als „biologisch” ausgezeichnet werden, wenn ihre landwirtschaftlichen Ingredienzien zu mindestens 95 Prozent biologisch sind. Die Verwendung von genetisch veränderten Organismen (GVO) und von Produkten, die von GVOs hergestellt wurden, ist in der biologischen Produktion verboten.

Anders als die übrigen Vorgaben gelten einige Regeln zur Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen erst ab 1. Juli 2010. Insbesondere wird von diesem Zeitpunkt an die Verwendung des EU-Bio-Logos für die Hersteller in der EU verpflichtend. Zurzeit ist biologischen Erzeugern noch freigestellt, ob sie ihre Produkte mit dem EU-Logo auszeichnen möchten. Zukünftig müssen nun alle verpackten biologischen Erzeugnisse, die aus einem der 27 EU-Mitgliedstaaten stammen, die Kennzeichnungsstandards erfüllen und mit dem EU-Bio-Logo versehen sein. Freiwillig kann das Siegel auf unverpackten biologischen Erzeugnissen oder auf Produkten aus Drittländern angebracht werden. Wenn das EU-Bio-Logo verwendet wird, muss ab Juli 2010 auch der Erzeugungsort der landwirtschaftlichen Zutaten angegeben werden. Neben dem EU-Logo dürfen weiterhin auch private, regionale oder nationale Kennzeichen auf den Bio-Erzeugnissen abgebildet werden.

Zur Einführung der Verwendungspflicht wird auch das Layout des bisherigen EU-Bio-Logos verändert. Dazu hatte die Europäische Kommission im vergangenen Jahr einen Wettbewerb unter Design- und Kunststudenten in der EU veranstaltet. Sie sollten das alte Siegel – blauer Kreis in grünem Kreis mit einer Ähre und dem Hinweis „Bio-logische Landwirtschaft” – durch ein ansprechendes und originelles Logo ersetzen. Aus den mehr als 3400 eingereichten Vorschlägen wurde nun via Internet-Abstimmung der Entwurf des Düsseldorfer Studenten Dusan Milenkovic ausgewählt: ein stilisiertes Blatt aus weißen Sternen auf einem hellgrünen Hintergrund. Mehr über das neue EU-Bio-Logo sowie die biologische Landwirtschaft findet sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

DOKUMENT-NR. 26672

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