. .
Illustration

FERNABSATZVERTRÄGE

Änderung der Widerrufsbelehrung

Zoom

Seit Anfang August 2011 ist eine neue Musterwiderrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen zu verwenden.

Hintergrund

Pforzheim, 12.08.2011. Die Gesetzesänderung ist auf das EuGH-Urteil vom 3. September 2009 zurück zu führen, wonach die deutschen Wertersatzvorschriften teilweise europarechtswidrig waren. Wertersatz für gezogene Nutzungen richtet sich nunmehr nach § 312 e Abs. 1 BGB und kann nur verlangt werden, soweit die Ware in einer Art und Weise genutzt wurde, die über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweisen hinausgeht. Neu ist, dass der Verbraucher über diese Rechtsfolge informiert werden muss.

Folgen der Gesetzesänderung

Die Änderungen zum Wertersatz haben zur Folge, dass auch die Musterwiderrufsbelehrung erneut entsprechend abgeändert werden muss. Zur Anpassung der Widerrufsbelehrung bleibt den Händlern eine Frist von drei Monaten, die das Gesetz als Übergangsfrist vorsieht. Wer innerhalb dieser Frist noch die alte Musterwiderrufsbelehrung verwendet, soll nicht abgemahnt werden können. Wertersatz für die Nutzung der Sache dürfte aber auf der Basis des alten Musters ab sofort nicht mehr verlangt werden können, da der Händler über diese Rechtsfolge mit der alten Musterwiderrufsbelehrung nicht informiert. 

DOKUMENT-NR. 27272

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 (7231) 20 11 88
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 88

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: +49 (7231) 20 11 31
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 31

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • TOP 10 MEISTGELESEN

Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Merkblatt.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften erläutert:

1. Allgemeines
2. Textbausteine
3. Zeugnismuster
4. Zwischenzeugnis
5. Auskunft mehr

  • SERVICE