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Das neue GmbH-Recht – Was Sie wissen müssen (Dokument-Nr.: 23032)
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GmbH und UG (haftungsbeschränkt) - Informationen zur Gründung (Dokument-Nr.: 21430)
Externe Links
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Handelsregister (Link: http://www.handelsregister.de)
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Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde eine wichtige Neuregelung eingeführt, die Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) nicht übersehen dürfen. Seit dem 1. November 2008 muss nämlich eine inländische Geschäftsanschrift sowie jede Änderung derselben in notarieller Form zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden.
Daneben besteht für manche Alt-Geselschaften, die zum Stichtag 1.11.2008 bereits im Handelsregister eingetragen waren, eine Pflicht zur notariellen "Nach"-Anmeldung der Geschäftsadresse. Nach der Übergangsregelung des § 3 EGGmbHG (Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und der Rechtsprechung des OLG München (Beschl. v. 28.01.2009-Wx 05/09) gilt für Altgesellschaften folgendes:
Die korrekte inländische Geschäftsadresse hat eine besondere Bedeutung, da dort Zustellungen erfolgen können. Ist unter der eingetragenen Anschrift eine Zustellung faktisch unmöglich, beispielsweise weil vor Ort keine Geschäfsräume mehr existieren, kann eine vereinfachte öffentliche Zustellung durch Aushang an der Gerichtstafel erfolgen. Anders als früher werden von den Gerichten keine Ermittlungen mehr nach dem Aufenthalt des Empfängers aufgenommen. Bemerkt der Empfänger die öffentliche Zusellung nicht, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben - etwa ein Versäumnisurteil, wenn die beklagte Partei nicht zur Verhandlung erscheint.
Besonders für Gesellschaften, die vor in Kraft treten des MoMiG am 1. November 2008 bereits im Handelsregister eingetragen waren, lauern hier Gefahren. Die IHK empfiehlt, die Aktualität der Geschäftsadresse beim Handelsregistergericht und eine mögliche Anmeldepflicht zu überprüfen.
Eingetragen wird die Straße, Hausnummer, Postleitzahl und der Ort. Über das elektronische Handelsregister ist die Geschäftsadresse für jeden einsehbar. Angegeben werden kann die Adresse des Geschäftslokals, der Hauptverwaltung oder des Betriebes, aber auch die Wohnanschrift eines Geschäftsführers, eines Gesellschafters oder eines sonstigen Zustellungsbevollmächtigten. Es besteht auch die Option, eine zusätzliche empfangsberechtigte Person im Handelsregister einzutragen.
Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.
IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1.
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19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.
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Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr
09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft.
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26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr
Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr
Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen.
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Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr
Merkblatt.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.
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Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften erläutert:
1. Allgemeines
2. Textbausteine
3. Zeugnismuster
4. Zwischenzeugnis
5. Auskunft
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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