Ab 1.1.2008 müssen die Jahresabschlüsse aller offenlegungspflichtigen Unternehmen in das elektronische Unternehmensregister eingestellt werden. Informationen über Telefon-Hotline möglich!
Etwa eine Million Unternehmen müssen jährlich ihre Unternehmensdaten veröffentlichen. Diese Veröffentlichung muss künftig elektronisch erfolgen – derzeit kann die Verpflichtung in der Papierform oder elektronisch erfüllt werden. Zum 1. Januar 2007 ist das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” (EHUG) in Kraft getreten, und unter www.unternehmensregister.de gibt es ein elektronisches Unternehmensregister. Dort stehen alle wesentlichen Unternehmensdaten zentral zum Online-Abruf bereit.
Mit dem 1. Januar 2008 wird das elektronische Unternehmensregister um die verpflichtende elektronische Veröffentlichung von Jahresabschlüssen ergänzt. D. h., auch wenn Sie von der Übergangsfrist für die Einreichung von Papieren bis zum 31. Dezember 2009 Gebrauch machen – der Bundesanzeiger muss die Papierform dann in die elektronische Form ändern – und Sie müssen das bezahlen (siehe hierzu auch den Download "Hohe Kosten bei Offenlegung")!
Es lohnt sich also, wenn Sie selbst oder Ihr Steuerberater den Jahresabschluss 2006 im XML-Format dem Bundesanzeiger zuleiten. Das ist die preisgünstigste Variante. Informationen dazu erhalten Sie vom Bundesanzeiger Verlag.
Von der elektronischen Veröffentlichung sind alle offenlegungspflichtigen Unternehmen betroffen. Das sind insbesondere Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KGs, sehr große Personenhandelsgesellschaften und sehr große Einzelkaufleute. Diese müssen ihre Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen, nicht wie bisher beim Registergericht.
Ansonsten ändert sich nichts: Der Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen ist ebenso gleich geblieben wie Art und Umfang der Unterlagen, die veröffentlicht werden müssen.
Also: Die Abschlüsse für 2006 müssen (ab 1. Januar 2008) elektronisch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Wenn Sie, Ihr Steuerberater oder Ihr Wirtschaftsprüfer die Daten nicht elektronisch anliefern, „übersetzt” der Bundesanzeiger die Daten. Das wird für Sie teuer.
Gehen die Unterlagen nicht rechtzeitig oder unvollständig beim elektronischen Bundesanzeiger ein, wird durch das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren von Amts wegen betrieben. Seit In-Kraft-Treten des EHUG muss kein Antrag mehr gestellt werden, um ein solches Verfahren einzuleiten. Für Verstöße drohen Ordnungsgelder von 2.500 bis 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter und notfalls auch mehrfach festgesetzt werden.
Die Publizität der Rechnungslegung ist in der gesamten EU ein hohes Gut und kein bloßer Formalismus. Geschäftspartner, Gläubiger aber auch Gesellschafter erhalten so die Möglichkeit, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse zu verschaffen. Von dieser Verlässlichkeit und Transparenz profitiert das gesamte Wirtschaftsleben, natürlich nur in dem Maß wie die Unternehmen ihren Pflichten auch nachkommen. Mein Appell richtet sich daher auch an die steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe, das Jahr 2007 zum Jahr der Rechnungslegungspublizität in Deutschland werden zu lassen! Es lohnt sich.
Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin, Berlin
Stichworte: Rechnungslegung, digital, Bilanz, Merkblätter, Bundesanzeiger, elektronisch, unternehmensregister, Unternehmensdaten, Offenlegung, Jahresabschluss, offenlegungspflichtig