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RECHT UND FAIR PLAY

Merkblätter

Merkblätter zum Thema Handels- und Wettbewerbsrecht

Fußballspieler © ProjectPhotos, Eisele

WETTBEWERBSRECHT

Werbung mit der Fußball-EM 2012

Die UEFA hält als Veranstalter Schutz- und Urherberechte an allen Logos sowie am offiziellen Slogan „Creating History Together“. Folge dieses Schutzes ist, dass Unternehmen, die mit den geschützten Logos und Markennamen werben wollen, eine Erlaubnis der UEFA benötigen bzw. eine Lizenz erwerben müssen. mehr

WETTBEWERBSRECHT

Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben

Die Durchführung von Gewinnspielen, Preisausschreiben, Verlosungen, Lotterien etc. zu Werbezwecken ist wettbewerbsrechtlich nicht ungefährlich und bietet in der Praxis häufig Anlass zu Abmahnungen. mehr

WETTBEWERBSRECHT

Anzeigenwerbung - was ist zu beachten?

Gewerbliche Inserate müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten. mehr

WETTBEWERBSRECHT

Werbung mittels Telefon, Telefax, E-Mail, SMS oder Brief - was ist erlaubt?

Informationen zu den speziellen rechtlichen Anforderungen an das Telemarketing und zu Möglichkeiten, sich insbesondere gegen unerwünschte Telefaxwerbung zu schützen. mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Handelsrecht - Lockvogelangebot

Merkblatt. Stand: 2004-07-01
Eine Werbung mit besonders preisgünstigen Angeboten ist dann unzulässig, wenn die beworbene Ware entweder gar nicht oder nur in sehr kleiner Menge vorrätig ist, und die Kunden mit der Werbung in die eigenen Geschäftsräume gelockt werden, um sie zum Erwerb anderer, weniger preisgünstiger Waren zu verleiten. mehr

DOKUMENT-NR. 958

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Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Merkblatt.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften erläutert:

1. Allgemeines
2. Textbausteine
3. Zeugnismuster
4. Zwischenzeugnis
5. Auskunft mehr

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