Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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INSOLVENZRECHT
Gewerbeuntersagung - zwischenzeitliche Insolvenz – Beurteilungszeitpunkt
1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gewerbetreibenden führt nicht zur Unterbrechung des gerichtlichen Klageverfahrens gegen eine Gewerbeuntersagung. (Rn.17)
2. Eine bei Erlass rechtmäßige Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit wird durch nachfolgende insolvenzrechtliche Maßnahmen im Sinne des § 12 GewO nicht rechtswidrig; während der dort genannten Zeitabschnitte darf die Gewerbeuntersagung jedoch nicht vollzogen werden(Rn.41)(Rn.44)(Rn.50).
3. Bei wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden darf die Ordnungsbehörde in der Untersagungsverfügung unmittelbaren Zwang androhen.(Rn.55)
(Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.04.2011, Az. 4 A 1449/05)
Quelle: mittelstandsdepesche 05-2011
DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V., Kiel

