Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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INSOLVENZRECHT
Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers
Einvernehmliche Änderung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung nach Änderungskündigung ohne Zustimmung des Treuhänders.
Stuttgart, 01.12.2012. Der Arbeitnehmer, der sich in Verbraucherinsolvenz befindet, darf ohne Zustimmung des Treuhänders das in einer Änderungskündigung enthaltene Angebot seines Arbeitgebers zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen, auch wenn sich dadurch der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens verringert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Änderung der Vergütung als Folge der Neubestimmung des Synallagmas des Arbeitsverhältnisses darstellt.
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.09.2011, Az. 12 Sa 964/11)
Quelle: VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
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