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MUSTERVERTRAG

Muster eines Anstellungsvertrages mit einem leitenden Angestellten

Vorwort

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung.

Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.

Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages:

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

Anstellungsvertrag mit einem leitenden Angestellten *)

Zwischen Herrn/Frau

....................................................................................................................................................

- nachstehend –Angestellte/r– genannt -

und

....................................................................................................................................................

- nachstehend –Unternehmen– genannt -

wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen:

§ 1 Aufgabengebiet und Zuständigkeit

(1) Angestellte/r übernimmt ab ............... in dem Unternehmen folgende Position .............................

(2) Angestellte/r hat die in Abs. 1 beschriebenen Aufgaben eigenverantwortlich und selbständig nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans, der Unternehmensrichtlinien und nach den besonderen Weisungen der Geschäftsführer wahrzunehmen. Angestellte/r untersteht unmittelbar der Geschäftsführung. Er/Sie ist Vorgesetzte/r der Abteilung...........

(3) Angestellte/r ist leitende/r Angestellte/r gem. § 5 Abs. 3 BetrVG.

(4) Angestellte/r wird seine/ihre ganze Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Er/Sie wird erforderlichenfalls über die betriebsüblichen Arbeitszeiten hinaus seine/ihre Arbeitsleistung erbringen.

§ 2 Vergütung

(1) Als Vergütung für die Tätigkeit des/der Angestellten nach diesem Vertrag zahlt das Unternehmen ein Jahresbruttogehalt von ........................ EURO, das in 12 gleichen Teilbeträgen jeweils zum Ende eines Monats fällig und auf ein von dem/der Angestellten anzugebendes Gehaltskonto überwiesen wird.

(2) Das Gehalt wird zum jeweiligen Ablauf von zwei Jahren überprüft, wobei sowohl die Lebenshaltungskosten, die allgemeine Gehaltsentwicklung und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens berücksichtigt werden.

(3) Angestellte/r erhält eine Tantieme, die ............... % des Jahresgewinns nach der Handelsbilanz beträgt, mindestens jedoch ............... EURO, und nach Vorlage des Jahresabschlusses fällig ist, spätestens jedoch am 30. Juni eines jeden Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr. Von dem Mindestbetrag kann die Hälfte im November eines jeden Jahres als Vorschuss auf die Tantieme des laufenden Jahres in Anspruch genommen werden.

Scheidet Angestellte/r innerhalb des Geschäftsjahrs aus, wird nur eine anteilige Gewinnbeteiligung gewährt entsprechend der Zugehörigkeit zum Unternehmen.

(4) Überstunden und Mehrarbeit sind durch das Bruttogehalt und die Tantieme abgegolten.

*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis

§ 3 Nebentätigkeit

(1) Dem/der Angestellten ist die Übernahme einer Nebentätigkeit, die den Interessen des Unternehmens zuwiderläuft oder seine/ihre Arbeitskraft beeinträchtigt, untersagt. Die Geschäftsführung ist über die beabsichtigte Aufnahme einer Nebentätigkeit zu unterrichten.

(2) Eine Übernahme von Ehrenämtern ist mit dem Unternehmen abzustimmen.

§ 4 Urlaub

(1) Angestellte/r erhält einen jährlichen Urlaub von .......... Arbeitstagen. Der Urlaub ist so rechtzeitig mit der Geschäftsführung abzustimmen, dass die Unternehmensbelange nicht beeinträchtigt werden.

(2) Nicht genommener Urlaub verfällt mit dem 31. März des Folgejahres.

(3) Soweit möglich, ist die jeweilige Urlaubsanschrift der Geschäftsführung mitzuteilen.

§ 5 Krankheit, Tod

(1) Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird die Vergütung für die Dauer von drei Monaten, nach einer Vertragdauer von fünf Jahren für die Dauer von sechs Monaten weitergewährt.

(2) Im Todesfall wird die Vergütung nach § 2 Abs. 1 für drei Monate und nach einer Vertragdauer von fünf Jahren für sechs Monate an seine/ihren Witwe/Witwer und/oder die unterhaltsberechtigten Kinder weitergezahlt, sofern für diese auf der Lohnsteuerkarte der/der Verstorbenen im Zeitpunkt seines/ihres Todes Kinderfreibeträge eingetragen waren.

§ 6 Dienstreisen

(1) Bei Dienstreisen werden die Beträge vergütet, die nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften steuerfrei gezahlt werden können.

(2) Im Regelfall sollen Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Mit Zustimmung der Geschäftsführung kann der private PKW benutzt werden.

ode

(1) Der/ die Angestellte/r erhält einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf.

Bei Urlaub oder Erkrankung trägt der/die Angestellte/r sämtliche Benzin- und Ölkosten.


§ 7 Verschwiegenheitspflicht

Angestellte/r verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten des Unternehmens Stillschweigen gegenüber außenstehenden Dritten zu wahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

§ 8 Nebenleistunge

Alle sozialen Leistungen des Unternehmens, die allen Mitarbeitern gewährt werden, gelten auch für Angestellte/n. Ansprüche auf Weihnachts- und Urlaubsgeld oder auf Sonderzahlungen bestehen nicht, diese sind durch die Vergütung nach § 2 Abs. 3 abgegolten.

§ 9 Schutzrecht

(1) Für die Behandlung von Erfindungen und Verbesserungsvorschlägen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen aus der Tätigkeit nach diesem Vertrag gehen mit deren Entstehung uneingeschränkt auf das Unternehmen über. Der Übergang gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages und schließt auch das Recht des Unternehmens mit ein, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

§ 10 Dauer des Vertrages, Kündigun

(1) Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der/die Angestellte/r die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht

(2) Die ersten drei Monate (längstens sechs Monate) des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit, während der beide Vertragspartner das Anstellungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden können

(3) Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von –––. gekündigt werden. Nach einer Vertragsdauer von zwei Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf –––. Monate

oder

Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

(4) Im Falle einer Kündigung ist das Unternehmen berechtigt, Angestellte/n von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Weiterzahlung der Bezüge freizustellen. Etwa noch zustehender Urlaub wird auf die Zeit der Freistellung angerechnet.

§ 11 Wettbewerbsvereinbarung

(1) Für die Dauer eines Jahres nach Beendigung dieses Vertrages verpflichtet sich Angestellte/r, keine Stellung bei einem Konkurrenzunternehmen anzunehmen, in anderer Weise für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein oder sich an einem solchen direkt oder indirekt zu beteiligen

(2) Für die Dauer des Wettbewerbsverbotes zahlt das Unternehmen an Angestellte/n die Vergütung nach § 2 zu 60 % weiter

(3) Das Unternehmen kann auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbotes verzichten. Eine entsprechende Erklärung muss schriftlich drei Monate vor Beendigung des Anstellungsverhältnisses abgegeben werden, im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Verzichtet das Unternehmen auf das Wettbewerbsverbot, so entfällt die Zahlung der Entschädigung nach Abs. 2

(4) Für jeden Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot zahlt Angestellte/r an das Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütung nach § 2.

(5) Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 74 bis 75 d HGB sinngemäß.

§ 12 Vertragsstrafe

Angestellte/r hat eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu zahlen, wenn er/sie die Arbeit rechtswidrig nicht aufnimmt oder vertragswidrig vorzeitig beendet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt dem Unternehmen vorbehalten.

§ 13 Altersversorgung

Angestellte/r erhält

die betriebsübliche Altersversorgun
oder
Ruhegeld nach einem besonderen Ruhegeldvertrag.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.

..................................................

Ort, Datum

............................................................ ...........................................................

Unternehmen Angestellte/r

Wir danken der IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen für die Überlassung und freundliche Erlaubnis zum Nachdruck.

DOKUMENT-NR. 13725

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