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MUSTERVERTRAG

Muster eines Subunternehmervertrages - allgemein

Vorwort

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung.

Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.

Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages:

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

Subunternehmervertrag*)

Zwischen

der Firma.........................................................................................................................

- Generalunternehmer -

und

der Firma ........................................................................................................................

- Subunternehmer -

wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die selbstständige Ausführung der nachstehend spezifizierten Arbeiten durch den Subunternehmer: D....................................................................................

§ 2 Vertragsgrundlagen

Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

1. Rechtliche Bestandteile:

· das Auftragsschreiben,

· die Bestimmungen dieses Vertrages,

· das Angebot des Generalunternehmers vom .... einschließlich der vereinbarten Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom ...., die in der Niederschrift vom .... festgehalten sind,

· das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,

· Werkzeichnungen*,

· Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden (nicht)* Bestandteil.

2. Technische Bestandteile:

· das Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch*

· Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,

· der Bauzeitenplan,

· die einschlägigen neusten - auch empfohlenen - DIN-Vorschriften, VDE- und VDI-Richtlinien.

Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vormerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.

Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

*)Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !

§ 3 Vergütung (2)

1. Der Vertragspreis beträgt ..... (ohne/mit Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis

2. Die Vertragspreise sind Festpreise

3. In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

4. Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an ....... zu richten.

2. Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

3. Abschlagsrechnungen werden innerhalb von ....Wochen/Tagen unter Abzug von ...% Skonto bezahlt.

4. Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung neben festgelegten Fälligkeitsvoraussetzungen nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen.

§ 5 Terminplan - Vertragsstrafe

1. Vertragstermine sind:

Arbeitsbeginn .....

Zwischentermine .....

Fertigstellungstermine ....

2. Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

3. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

4. Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

5. Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

6. Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von Euro .......... für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.3 Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüchen nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.4

§ 6 Ausführung

1. Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Arbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal ausführen zu lassen

2. Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, weitere Leistungen für das Vorhaben zu erbringen. Die Vergütung bestimmt sich nach § 7.

§ 7 Stundenlohnarbeiten

1. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag dem Generalunternehmer zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.

2. Bei Stundenarbeiten gelten folgende Preise:

Facharbeiter Euro/Stunde .....

Fachwerker Euro/Stunde .....

.................. Euro/Stunde .....

§ 8 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

1. Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen

§ 9 Gefahrtragung

Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

§ 10 Gewährleistung

1. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B / BGB*. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt ........ Jahre. (5)

§ 11 Kündigung

Der Generalunternehmer kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Generalunternehmer , so ist der Subunternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 12 Weitervergabe

Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiter zu vergeben.

§ 13 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird ........ vereinbart.

§ 14 Schiedsklausel

Eine Schiedsgerichtsvereinbarung wird ( wird nicht)* getroffen.

_______________________________________________________

Ort, Datum Unterschriften

____________________________ ___________________________

Ort, Datum Unterschriften


Anmerkungen

Dieses Muster ist bemüht, den Interessen beider Vertragspartner gerecht zu werden. Vereinzelte Formulierungen können je nach Bedarf zu Gunsten der einen oder anderen Vertragspartei abgeändert werden.

* Nicht zutreffendes streichen!

(D) Herstellung unvertretbarer Sachen (z.B. Errichtung, Renovierung an Bauwerken, geistigeLeistung, soweit kein Dienstvertragsrecht eingreift)

1. Formulierungen sind eher subunternehmerfreundlich

2. Formulierungen sind eher generalunternehmerfreundlich.

3. Die Obergrenze von 5% der Vertragssumme ist nur dann zu beachten, wenn Sie diesen Mustervertrag bei einer Vielzahl von Verträgen verwenden und ihm damit den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verleihen.
Durch Aushandeln im Einzelfall kann immer eine andere Obergrenze vereinbart werden.

4. Heben die Parteien einen urspr. vereinbarten jedoch überschrittenen Fertigstellungstermin einverständlich auf und vereinbaren, dass die Restarbeiten bis zu einem neuen Termin zum vertraglich vereinbarten Preis fertig gestellt werden sollen, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche Vertragsstrafenregelung nicht mehr gelten soll, es sei denn, es wurde dazu eine neue Regelung getroffen.

(5.) a) Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt 2 Jahre und für Bauwerke 4 Jahre

b) Die Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt

- soweit es sich nicht um Bauwerke (siehe nächster Spiegelstrich) handelt -
2 Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht

- 5 Jahre bei Bauwerken und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,

- im übrigen 3 Jahre.


Arglistiges Verschweigen kann zur Veränderung der Verjährungsfristen führen.

Wir danken der IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen für die Überlassung und freundliche Erlaubnis zum Nachdruck.

DOKUMENT-NR. 13716

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