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RECHTSPOLITIK - POSITIONEN

Datenschutz als Wirtschaftsgut - Eckpunktepapier der Wirtschaft zu einem modernen Datenschutzrecht

 1. Die EU, die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und eine Reihe von Ministerien möchten das Datenschutzrecht verschärfen. Hierzu hat sich nun auch der Rechts- und Steuerausschuss der IHK Nordschwarzwald geäußert und wendet sich zur Abwehr bürokratischer Hemmnisse dagegen.

Von der Wirtschaft werden die folgenden Forderungen erhoben:

Internationale Datenverarbeitung verlangt Selbstdatenschutz.

Die Grundsätze der Datenvermeidung und –sparsamkeit müssen gestärkt werden. Es geht nicht an, dass die unterschiedlichsten Institutionen dieselben Daten mehrfach erheben.

Die Transparenz der Datenverarbeitung muss verbessert werden.

Eine Profilbildung muss unternehmensintern zugelassen werden. Dies ist insbesondere für den Handel wichtig.

Ein „geregeltes Vergessen“ muss technisch ermöglicht werden, d. h., mit einem „digitalen Verfallsdatum“ können gesetzliche Aufbewahrungsfristen für die Unternehmen vermieden werden.

Ein Datenschutzkonzept ist als Selbstverpflichtung einzuführen, eine Offenlegung der technisch-organisatorischen Maßnahmen darf nicht zwingend vorgeschrieben werden, da insoweit Geschäftsgeheimnisse verletzt werden könnten.

Die Arbeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist effektiver auszugestalten.

Der Datenschutz verbundener Unternehmen muss der Praxis angepasst werden.

Die Datenschutzaufsicht muss vereinheitlicht werden.

Formerfordernisse für die Einwilligung Betroffener muss erleichtert werden, insbesondere muss eine elektronische Einwilligung durchgängig möglich sein.

Personenbezogene Daten sind eindeutig zu definieren.

Eine pauschalierte Haftung für Unternehmen wird abgelehnt, denn der Großteil der Unternehmen verhält sich rechtstreu. Insbesondere ist die Übernahme anglo-amerikanischer Sanktionen mit bußgeldbewehrten Informationspflichten bei Datenpannen zu vermeiden, die deutsche Rechtstradition mit der Anforderung der Ursächlichkeit und des Eintritts eines konkreten und nachzuweisenden Schadens sollte auch im Datenschutz beibehalten werden.

2. Der Rechts- und Steuerausschuss der IHK Nordschwarzwald appelliert daher an alle Verantwortungsträger in Politik und Verwaltung, die vorgestellten und in der Langfassung der Resolution im Einzelnen aufgeführten Forderungen der Wirtschaft zu unterstützen. Gerade die durch die Bank mittelständisch strukturierten Unternehmen der Region Nordschwarzwald sind auf Datenschutzregeln „mit Augenmaß“ und wirtschaftlicher Vernunft angewiesen.

DOKUMENT-NR. 85483

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