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Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Handelsregister (Dokument-Nr.: 1802)
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Existenzgründung (Dokument-Nr.: 357)
RECHT UND FAIR PLAY
Der Handelsvertreter
Gründung einer Handelsvertretung
Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig für einen anderen Unternehmer tätig ist und in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte vermittelt oder abschließt, § 84 Abs. 1 HGB. Der Handelsvertreter unterscheidet sich dadurch vom Kaufmann (z.B. Großhändler), der im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelt, ebenso wie vom Kommissionär, der zwar ebenfalls für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen handelt. Anders als ein angestellter Handlungsreisender ist der Handelsvertreter selbständig tätig. Anders als ein Handelsmakler, der Geschäfte von Fall zu Fall für verschiedene Unternehmer erledigt, ist der Handelsvertreter ständig für einen oder mehrere bestimmte Unternehmer tätig. Allerdings können die verschiedenen Vertriebswege auch kombiniert werden (z.B. Handelsvertretung und Eigengeschäft).
Die Gründung einer Handelsvertretung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften zur Existenzgründung.

