Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de
KÜNSTLERSOZIALKASSE
Online-Meldung zur Künstlersozialkasse möglich
Die Künstlersozialkasse bietet seit Kurzem abgabepflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Meldungen vollständig oder teilweise elektronisch durchzuführen.
Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Vordrucke finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de > Unternehmen und Verwerter > Onlinemeldeverfahren.
Berlin, 2010-01-25. Abgabepflichtige Unternehmen (Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen) können bei der Übermittlung ihrer Jahresmeldung, die bis zum 31. März 2010 vorgenommen werden muss, zwischen mehreren Alternativen wählen. Sie können die vollständige Meldung unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur online verfassen und abschicken. Sie können aber auch die Formulare am PC ausfüllen, ohne Signatur elektronisch versenden und anschließend die unterschriebenen Ausdrucke per Post verschicken. Auch Betriebe, die erstmalig prüfen, ob sie die Abgabe zahlen müssen, können die entsprechenden Formulare online ausfüllen und versenden, ebenso wie abgabepflichtige Betriebe ihre erstmalige Meldung online erstellen und versenden können.
Die Möglichkeit, die Meldungen elektronisch durchzuführen, hat die IHK-Organisation bereits seit längerem und unabhängig von der grundsätzlich reformbedürftigen Ausgestaltung der Künstlersozialversicherung gefordert, um die mit der Abgabezahlung verknüpften Bürokratielasten für die Betriebe zu reduzieren.
Quelle: Dr. Anne Zimmermann (Mail: zimmermann.anne@dihk.de, Tel.: (030) 20308-1116)

