Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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ZIVILRECHT
Europäisches Mahnverfahren
Wer in Deutschland eine einfach durchsetzbare Geldforderung gegen einen zahlungsunwilligen Schuldner hat, kann auf das dann schnelle und günstige Mahnverfahren zurückgreifen. Bei einem Schuldner in einem Mitgliedstaat der EU entfällt diese Möglichkeit. Zahlungsunwillige Schuldner können die geschuldete Zahlung so künstlich in die Länge ziehen. Das ist ärgerlich, weil vielen Unternehmen wegen der schlechten Zahlungsmoral ihrer Kunden die Insolvenz droht.
Berlin, 20.11.2007. Abhilfe schaffen soll das einstufige Europäische Mahnverfahren für ausschließlich grenzüberschreitende Forderungen ab dem 12. Dezember 2008. Wer einen Antrag beim ausschließlich zuständigen Amtsgericht Berlin Wedding stellt, erhält ggf. einen Zahlungsbefehl. Wird hiergegen Einspruch eingelegt, findet eine Überleitung ins streitige Verfahren statt. Unterbleibt dies, ist der Zahlungsbefehl europaweit vollstreckbar. Er gleicht einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid. Nur ausnahmsweise, etwa wegen fehlender Verteidigungsmöglichkeit oder missbräuchlicher Verwendung des Verfahrens, kann noch ein Überprüfungsantrag bei Gericht gestellt werden. Vollstreckungsschutz gewähren die Vollstreckungsabwehrklage und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.
Der europäische Zahlungsbefehl ist erstmalig ein echter europäischer Vollstreckungstitel. Er wird die Forderungsdurchsetzung in Europa weiter vereinheitlichen und erleichtern.
Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Berlin

