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AKTUELLES

Mediationsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle über das Mediationsgesetz informieren, das am 15.12.11 durch den Bundestag gegangen ist und voraussichtlich bereits im Februar/März im Bundesrat verabschiedet werden wird. Mit einem Inkrafttreten ist damit noch im ersten Quartal dieses Jahres zu rechnen.

Berlin, 06.01.2012. Gegenüber dem Regierungsentwurf enthält die vom BT verabschiedete Fassung verschiedene Änderungen. Für den uns besonders interessierenden Bereich der Ausbildung ist der Gesetzgeber jedoch leider nicht unserem Vorschlag der öffentlichen Bestellung von Mediatoren gefolgt. Anstelle dessen werden in § 5 des Gesetzes nunmehr allgemeine Grundkenntnisse und Kernkompetenzen des Mediators präzisiert. Gleichzeitig findet sich in § 6 eine Ermächtigung, die das BMJ ermächtigt, die Aus- und Fortbildungsinhalte für einen zertifizierten Mediator näher zu bestimmen. Nähere Anhaltspunkte zu den Ausbildungsinhalten für den zertifizierten Mediator ergeben sich dabei bereits aus der Gesetzesbegründung, die dem Verordnungsgeber u. a. nahelegt, eine Mindeststundenzahl von 120 Stunden als Mindestvoraussetzung für die Zertifizierung festzulegen.

In der Verordnung kann u. a. ebenfalls geregelt werden, welche Anforderungen an die Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu stellen sind. Gleichzeitig formuliert die Gesetzesbegründung das „Angebot“ (vgl. S. 18), dass Mediatoren- und Berufsverbände, berufsständische Kammern und IHKs sich insoweit gemeinsam auf freiwilliger Basis auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigen können. Welche Erwartungen der Gesetzgeber hiermit im Detail verbindet, ist uns allerdings (noch) weitgehend unklar.

Neben den Qualifikationsanforderungen betrifft die zweite wesentliche Änderung des vom BT verabschiedeten Gesetzes die gerichtsinterne Mediation, die künftig entfallen und durch ein Güterichtermodell ersetzt werden soll. Anders als der Mediator kann der Güterichter Aussagen zu den Erfolgsaussichten des Rechtsstreits machen und einen eigenen Lösungsvorschlag machen. Damit wird die richterliche Streitschlichtung deutlich von der außergerichtlichen Mediation abgegrenzt.

Das Mediationsgesetz in der vom BT verabschiedeten Fassung ist auf der seitlichen Linkliste abrufbar

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

DOKUMENT-NR. 95938

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