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ARBEITSRECHT

Praktika-Leitfaden

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Ministerium für Arbeit und Soziales haben einen Leitfaden für Praktika veröffentlicht, der in Zusammenarbeit mit DIHK, BDA, ZDH und BFB erstellt worden ist. Den Leitfaden und weitere Informationen zum Entstehungsprozess finden Sie im Langtext.

Berlin, 26.08.2011. Wie angekündigt, ist der Leitfaden ein Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses mit dem BMBF, BMAS und den weiteren Verbänden. Hintergrund sind wiederholte Forderungen der Opposition im Bundestag und der Gewerkschaften nach schärferen gesetzlichen Regelungen von Praktika. Der Leitfaden erläutert ausführlich die bereits bestehenden rechtlichen Regelungen für Praktikanten und Unternehmen. Ein Mehrwert für Unternehmen ist vor allem die Übersicht zu Fragen der Sozialversicherung, die es in dieser Form bisher nicht gegeben hat. 

Die Grundlage für den Leitfaden sind ähnliche Produkte der IHKs, die wir dank einer Abfrage im Arbeitskreis Wirtschaft und Schule/Hochschule aus den Regionen erhalten und die auch viele Anregungen für den jetzt vorliegenden Leitfaden geliefert haben. Der jetzt auf Bundesebene erstellte Leitfaden stellt eine Ergänzung zu den vorhandenen Dokumenten dar und soll diese nicht ersetzen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Leitfaden zwar mit der Wirtschaftsseite erarbeitet worden ist, der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Leitfadens durch die Ministerien wurde entgegen der Vereinbarung allerdings nicht mit uns abgestimmt. Somit konnten wir Sie leider nicht früher über die Veröffentlichung informieren.

Autoren: Achim Dercks, Kevin Heidenreich, DIHK, Berlin
Ansprechpartner:
Heidenreich, Kevin, T 030203082550, heidenreich.kevin@dihk.de

DOKUMENT-NR. 86163

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