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RECHT UND FAIR PLAY

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VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN

Übersicht über die ab 01.01.2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten (PDF, 144 KB)

23.12.2009.
Das BMF hat die Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen übermittelt. Die Änderungen gegenüber der letzten Übersicht ab 1. Januar 2009 sind durch Fettdruck gekennzeichnet.(Anlage zu OID 25729). zum Download

ELENA-VERFAHREN

Das bewirkt ELENA (PDF, 100 KB)

2009-11-30. Ab dem 1.1.2010 beginnt der Einstieg in den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA), der einige der bisher vom Arbeitgeber zu erstellenden Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen ersetzt (Anlage zu OID 25409). zum Download

RECHT UND FAIR PLAY

Bestellformular ’Handwerkerpflichtversicherung’ (PDF, 53 KB)

2009-07-13.
Auf Wunsch einiger IHKs hat der DIHK, Berlin, beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Erlaubnis eingeholt, den Flyer auf den IHK-Webseiten zu veröffentlichen zum Download

RECHT UND FAIR PLAY

Flyer: Rentenversicherungspflicht im Handwerk für selbstständige Unternehmer (PDF, 617 KB)

2009-07-13
Auf Wunsch einiger IHKs hat der DIHK, Berlin, beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Erlaubnis eingeholt, den Flyer auf den IHK-Webseiten zu veröffentlichen zum Download

ARBEITSRECHT

Arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten in einem schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeld

Reduzierung der WochenarbeitszeitAbbau von ÜberstundenNutzung von ArbeitszeitkontenBetriebsferienKurzarbeitEinführung von KurzarbeitKapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAPOVAZ) mehr

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DOKUMENT-NR. 22562

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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  • TOP 10 MEISTGELESEN

Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Merkblatt.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften erläutert:

1. Allgemeines
2. Textbausteine
3. Zeugnismuster
4. Zwischenzeugnis
5. Auskunft mehr

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