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RECHT UND FAIR PLAY

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UMSATZSTEUER

Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften (PDF, 767 KB)

20.09.2010.
Am 13. Juli 2010 hat der Rat der Europäischen Union die Änderungsrichtlinie beschlossen, mit der u. a. eine Gleichbehandlung von Papier- und elektronischer Rechnung herbeigeführt werden soll. Die Änderungen sollen spätestens ab 01.01.2013 greifen. Die nun beschlossene Richtlinie modifiziert den Vorschlag der EU-Kommission vom Januar 2009 (Anhang zu OID 28292). zum Download

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US Supreme Court schränkt Klagemöglichkeit gegen ausländische Unternehmen ein (PDF, 291 KB)

2010-08-13
Der US Supreme Court wies am 24. Juni 2010 (Az: 08-1191) im Fall Morrison / NAB eine Klage gegen eine australische Bank mit der Begründung ab, in der Konstellation eines dreifachen Auslandsbezuges fänden die Vorschriften des amerikanischen Börsengesetzes keine Anwendung. Eine Extraterritoriale Anwendung des U.S.-Wertpapiergesetzes wird damit verneint (Anlage zu OID 28040). zum Download

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Bundesregierung zur Realisierung des 25-Prozent-Nettoabbauziels für Bürokratiekosten (PDF, 107 KB)

2010-08-05
DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann hat der Bundesregierung 71 aktuelle Vorschläge der IHK-Organisation zum Bürokratieabbau übermittelt. Bürokratieabbau ist ein kostenloses Wachstumspaket: Je weniger Unternehmen durch unnötige Bürokratie eingeschränkt werden, desto mehr Zeit und Geld können sie in neue Produkte und damit Arbeitsplätze investieren (Anhang zu OID 27977). zum Download

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Eckpunkte zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung (PDF, 51 KB)

2010-08-05
DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann hat der Bundesregierung 71 aktuelle Vorschläge der IHK-Organisation zum Bürokratieabbau übermittelt. Bürokratieabbau ist ein kostenloses Wachstumspaket: Je weniger Unternehmen durch unnötige Bürokratie eingeschränkt werden, desto mehr Zeit und Geld können sie in neue Produkte und damit Arbeitsplätze investieren (Anhang zu OID 27977). zum Download

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Freiraum für Wachstum und Wohlstand (PDF, 313 KB)

2010-08-05
DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann hat der Bundesregierung 71 aktuelle Vorschläge der IHK-Organisation zum Bürokratieabbau übermittelt. Bürokratieabbau ist ein kostenloses Wachstumspaket: Je weniger Unternehmen durch unnötige Bürokratie eingeschränkt werden, desto mehr Zeit und Geld können sie in neue Produkte und damit Arbeitsplätze investieren (Anhang zu OID 27977). zum Download

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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers; Vordruckmuster (PDF, 94 KB)

2010-07-30. Mit angehängtem Schreiben vom 21. Juli 2010 hat das BMF das aktualisierte Vordruckmuster USt 1 TS für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 4 UStG bekannt gegeben (Anlage zu OID 27910). zum Download

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Verschiebung der Antragsfrist beim elektronischen Vorsteuer-Vergütungsverfahren (PDF, 96 KB)

2010-07-21
Mit Schreiben v. 20.07.2010 hat sich der DIHK erneut an das BMF gewandt und auf die Dringlichkeit hingewiesen, die bestehenden Schwierigkeiten mit dem Vorsteuer-Vergütungsverfahren umgehend zu beheben. (Anlage zu OID 27830) zum Download

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Ab 1.7.2010 anzuwendende Vordrucke der ZM (PDF, 35 KB)

2010-06-24. Anzuwendende Vordrucke der Zusammenfassenden Meldungen ab dem 1. Juli 2010(Anlage zu OID 27423) zum Download

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Ausländische Finanzämter (PDF, 57 KB)

2010-06-11
Liste ausländischer Finanzämter(Anlage zu OID 27295) zum Download

INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN

Umsatzsteuer-Befreiung für Ausfuhrlieferungen; Spediteurbescheinigung als Belegnachweis (PDF, 123 KB)

2010-06-08. Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können die Lieferungen grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei behandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen.(Anlage zu OID 27241). zum Download

INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN

Vordruckmuster Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen (PDF, 39 KB)

2010-06-08. Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können die Lieferungen grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei behandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen.(Anlage zu OID 27241). . zum Download

INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN

BMF-Schreiben zu innergemeinschaftlichen Lieferungen vom 05.05.2010 (PDF, 168 KB)

2010-06-08. Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können die Lieferungen grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei behandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen.(Anlage zu OID 27241). zum Download

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Kfz-Reparaturen - IHK-Information Schleswig-Holstein (PDF, 15 KB)

2010-04-16
Kfz-Reparaturen - speziell Tankstellen und Gebrauchtwagenhandel auf der Basis handwerksrechtlicher Ausnahmetatbestände unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( BVerwG ) – ohne HWK-Zugehörigkeit. (Anlage zu OID 8134) zum Download

BILANZRICHTLINIE

Anwendungsschreiben zum BilMoG - Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnunungsgemäßer Buchführung (PDF, 58 KB)

2010-04-01
Die Neuregelung zur steuerlichen Maßgeblichkeit und die Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit in § 5 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) machten ein Anwendungsschreiben seitens der Finanzverwaltung notwendig. Am 12. März 2010 veröffentlichte das BMF das Anwendungsschreiben zur steuerlichen Maßgeblichkeit nach der Neuregelung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz(Anlage zu OID 26683) zum Download

HANDEL

Magazin OFFENSIV für den Fachhandel, Ausg. 4/2010 (PDF, 2,565 KB)

CSR - Corporate Social Responsibility. Was ist Corporate Social Responsibility? Wie bedeutsam ist dieser Trend wirklich? Welche Konsequenzen hat er für den Fachhandel? zum Download

RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen für Aufwendungen zur Anpassung des betrieblichen EDV-Systems an die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (PDF, 453 KB)

2010-03-19. Mit Schreiben vom 11. März 2010 antwortete das BMF auf die Eingabe des DIHK, Berlin, vom 12. Februar 2009 zu der Thematik der Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der digitalen Betriebsprüfung (GDPdU). Das BMF geht zusammen mit den obersten Finanzbehörden von einer Rückstellungsmöglichkeit für Wirtschaftsjahre, die nach dem 24. Dezember 2008 enden, aus.(Anlage zu OID 26568). zum Download

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Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV) (PDF, 45 KB)

2010-03-19
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. Jahrgang 2010 Teil I Nr. 11, am 17. März 2010, S. 267 ff.) verkündet worden(Anlage zu OID 26566) zum Download

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DOKUMENT-NR. 26412

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Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Merkblatt.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften erläutert:

1. Allgemeines
2. Textbausteine
3. Zeugnismuster
4. Zwischenzeugnis
5. Auskunft mehr

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