. .
Illustration

EUROPA

EU-Bürgerdienste „Your Europe Advice“ und „SOLVIT“ berichten über verstärkte Inanspruchnahme

Die Europäische Kommission berichtet am 21.02.2011 über die Jahresberichte 2010 der beiden Dienste „Your Europe Advice“ und „SOLVIT“. Beide Dienste unterstützen Bürger und Unternehmen in Europa dabei, sich über ihre Rechte im Binnenmarkt zu informieren und diese Rechte wahrzunehmen.

22. 02.2011.
Der Kommission zufolge gingen im Jahr 2010 bei „Your Europe Advice“ 12.000 Anfragen von Bürgern ein, die etwa die Krankenversicherung oder den Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach einem Umzug ins Ausland betrafen. „SOLVIT“ half Bürgern und Unternehmen in mehr als 1.300 Fällen bei der Lösung von Problemen mit Behörden, etwa bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat.

„Your Europe Advice“ hat auch Hinweisfunktion für die EU-Kommission
Etwa ein Viertel der an „Your Europe Advice“ im Jahr 2010 gerichteten Anfragen betrafen nach Angaben der EU-Kommission sozialversicherungsrechtliche Themen. Weitere häufig gestellte Fragen bezogen sich auf Aufenthaltsrechte (21 Prozent) und Arbeitsrechte (15 Prozent). 91 Prozent der Anfragen konnten innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet werden. „Your Europe Advice“ trage wesentlich dazu bei, verbesserungswürdige Bereiche im Binnenmarkt zu erkennen, so die Kommission weiter. Der Dienst informiere nicht nur die Bürger über ihre Rechte in der EU, sondern liefere auch der EU-Kommission wertvolle Informationen über Gebiete, auf denen der Binnenmarkt noch nicht wie gewünscht funktioniere.

„SOLVIT“ hilft in 90 Prozent der Fälle
Von den im Jahr 2010 behandelten Fällen bei „SOLVIT“ betrafen laut Bericht 34 Prozent sozialversicherungsrechtliche Themen, 23 Prozent Aufenthaltsrechte und 16 Prozent die Anerkennung von Berufsqualifikationen. 90 Prozent der Fälle konnten erfolgreich gelöst werden, und die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug 66 Tage. Eine solch hohe Erfolgsquote wäre in solch kurzer Zeit im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens oder eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht nicht möglich gewesen, so die Kommission.

Ausbau und Überprüfung anlässlich des zehnjährigen Jubiläums
„SOLVIT“ sei ein gutes Beispiel für eine enge Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, die in den nächsten Monaten weiter ausgebaut werden solle, erklärte die Kommission. Zur Vorbereitung des 10-jährigen Jubiläums von „SOLVIT“ im Jahr 2012 finde derzeit eine umfassende Überprüfung der Organisation und Leistung des Netzes statt. Nach Abschluss dieser Überprüfung werde die Kommission konkrete Vorschläge formulieren, damit „SOLVIT“ auch in Zukunft für immer mehr Menschen und Unternehmen hochwertige Dienste erbringen könne, so die Kommission abschließend.

Hintergrundinformationen zu den Diensten SOLVIT und Your Europe Advice finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der EU-Kommission.
Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck

DOKUMENT-NR. 77880

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de

  • TOP 10 MEISTGELESEN

Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Merkblatt.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften erläutert:

1. Allgemeines
2. Textbausteine
3. Zeugnismuster
4. Zwischenzeugnis
5. Auskunft mehr

  • SERVICE