Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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GESELLSCHAFTSRECHT
Eintragung eines Nicht-EU-Ausländers als GmbH-Geschäftsführer
Berlin, 12.04.2010. Das OLG München, Beschluss vom 17.12.2009, Az.: W x 142/09, veröffentlicht u. a. in ZIP 3/2010, stellt fest, dass seit Inkrafttreten des MoMiG nicht mehr gefordert werden kann, dass dem Geschäftsführer die jederzeitige Einreise möglich sein muss. Im Umkehrschluss kann auch für eine im Inland lebende ausreisepflichtige Person nichts anderes gelten.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

