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URHEBERRECHT
Made in Germany
© Reinhard Eisele / project photos
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Internationale Fahnen
Produkte, die mit „ Made in Germany“ beworben werden, müssen auch in Deutschland gefertigte Produkte enthalten.
Kiel, 31.08.2011. Das ist der Grundtenor, des Urteils des OLG Düsseldorf vom 05. April 2011 (Az.: I-20 U 110/10), dem folgender Sachverhalt zugrunde lag:
Der Hersteller vertreibt ein Besteck mit dem Aufdruck „Produziert in Deutschland“ neben einer Deutschlandflagge bzw. mit dem Zusatz auf dem Einlegeblatt zum Produkt mit „Made in Germany“.
Die Rohmesser des Bestecksets werden dabei in China gefertigt, d.h. geschmiedet, geschnitten, gehärtet, wobei die Fertigung allerdings auch mittels in Deutschland hergestellter Maschinen erfolgt. Die Polierung der Messer hingegen erfolgt in Deutschland. Die Wettbewerbszentrale mahnte den Hersteller wegen irreführender Werbung ab. Da der Hersteller die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgab, klagte die Wettbewerbszentrale aus Markenrecht (§§ 128, 127 MarkenG) und aus Wettbewerbsrecht (§ 8 Abs. 1, Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Nr.1 UWG), der Produzent wurde zur Unterlassung verurteilt.
Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. Das Berufungsgericht bestätigt, dass bereits die Verwendung der Bezeichnung „Hergestellt in Deutschland“ in Verbindung mit der deutschen Flagge eine Irreführung darstellt, wenn nicht alle Produkte in Deutschland gefertigt werden. Wenn ein Produkt mit „ Made in Germany“ bzw. „Produziert in Deutschland“ beworben werde, so müssen auch alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgen, da die angesprochenen Verkehrskreise dies erwarteten.
Der Verkehr erwartet, so die Begründung des OLG nämlich, dass „Made in Germany“ auf alle Waren zutrifft und nicht nur auf einen Teil. Daher kommt es gerade nicht, wie der Produzent argumentiert hat, auf wesentliche Teile oder auf die relevanten Schritte des Herstellungsprozesses (hier den Poliervorgang in Deutschland an) – insbesondere dann nicht, wenn in der Werbung lediglich das Herstellerland hervorgehoben wird.
Darüber hinaus könne die Motivation, bestimmte Produkte „Made in Germany“ zu kaufen, auch mit Gründen zusammenhängen, die nicht auf der besonderen Qualität beruhen, sondern z.B. auch mit Arbeitsbedingungen, Arbeitsplätzen usw. Werbung spielt immer mit den Erwartungen der Verbraucher – daher sind sie auch stets der Maßstab, an dem die Irreführung gemessen wird.
Quelle: Mittelstandsdepesche 8/2011 des DASV
Die Autoren sind Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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