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GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

Weltweiter Schutz des geistigen Eigentums

Die Europäische Union hat den Urheberrechtsvertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie die so genannten „Internet”-Verträge ratifiziert. Ziel ist es, die Bemühungen um einen hohen Schutz für Urheber und die kreativen Branchen zu stärken.

Berlin, 12.01.2010. Die beiden WIPO-Urheberrechtsverträge (www.wipo.int/treaties/en/convention/) enthalten Regeln zu Vertrieb, Verleih, öffentlichen Wiedergaberechten und Online-Verbreitung geschützter Inhalte.

„Diese beiden Verträge haben die Schutzbestimmungen an den Fortschritt der modernen Technik angepasst. Da die technologische Entwicklung immer schneller voranschreitet, ist der Schutz der Urheber und der kreativen Branchen wichtiger als je zuvor”, sagte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zu den WIPO-Ratifizierungen.

Die WIPO wurde 1967 im Auftrag ihrer Mitgliedstaaten durch das WIPO-Übereinkommen errichtet, um den Schutz des geistigen Eigentums weltweit durch die Zusammenarbeit zwischen den Staaten und mit anderen internationalen Organisationen zu fördern. Ihr Sitz befindet sich in Genf (Schweiz). Unmittelbar nach der Diplomatischen Konferenz von 1996, an der Vertreter der EU-Mitgliedstaaten teilgenommen haben, wurde auf europäischer Ebene damit begonnen, das europäische Urheberrecht an die WIPO-„Internetverträge” anzupassen. Als Ergebnis wurde 2001 eine europäische Urheberrechtsrichtlinie angenommen. Inzwischen haben alle EU-Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 in nationales Recht umgesetzt.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

DOKUMENT-NR. 25918

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