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RECHT UND FAIR PLAY

Kostenlose Steuer-Rechner

Quelle und © : steuerberaten.de, Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gleueler Straße 269, 50935 Köln. Die den Rechnern hinterlegten Algorithmen und Formeln werden von der Steuerberatungsgesellschaft mbH regelmäßig an die Vorgaben der jeweils geltenden Gesetze angepasst.

Haftungsausschluss

Die IHK Nordschwarzwald schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Steuerrechner der Steuerberatungsgesellschaft mbH aus.

Alle durch die Online Rechner vermittelten Informationen werden von der Steuerberatungsgesellschaft mbH mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller Regeln seriöser Informationsverarbeitung erstellt. Dabei werden u.U. in der Realität komplexere (steuerliche) Sachverhalte bewusst teilweise vereinfachend oder abstrahierend dargestellt und berechnet, um dem Nutzer die Eingabe zu erleichtern und ihm eine schnelle Informationsgewinnung in Form eines Überblicks zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Online-Rechner können daher von einer genauen Steuerberechnung im Einzelfall teilweise erheblich abweichen, in diesem Sinne objektiv unrichtig sein und können die steuerliche Beratung und Berechnung durch einen Steuerberater grundsätzlich nicht ersetzen.

Durch den Gebrauch der Online Rechner und die Kenntnisnahme seiner Informationen wird ein Vertrags- oder vertragsähnliches Verhältnis zwischen steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbH oder der IHK Nordschwarzwald und dem Nutzer weder ausdrücklich, noch konkludent begründet.

Entsprechend haftet steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbH und die IHK Nordschwarzwald nicht für Schäden, die infolge mangelnder Geeignetheit der Informationen zu einem bestimmten Zweck, Unvollständigkeit, zeitliche oder inhaltliche Überholung oder andere Umstände eintreten. Jede Verwertung erfolgt auf alleinige Gefahr des Nutzers.

 
 

DOKUMENT-NR. 26157

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Mit Schreiben vom 08.12.2011 hat das BMF die ab 01.01.2012 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen neu bekanntgegeben. mehr

2004-02-07. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen. Das Merkblatt beantwortet typische Fragen zur Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freiberufler. mehr

1. Alkopopsteuer
2. Biersteuer
3. Branntweinsteuer
4. Kaffeesteuer
5. Mineralölsteuer
6. Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer
7. Stromsteuer
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Welche besonderen Verbrauchsteuern gibt es in Deutschland? Was wird besteuert? Wie hoch sind die Steuersätze? Wie viel Einnahmen hat der Staat im Jahr 2004 in etwa durch die besonderen Verbrauchsteuern erzielt? mehr

 Informationen der IHK Nordschwarzwald zum Umsatzsteuerrecht mehr

30.09.2011.
Mit Schreiben vom 26.09.2011 hat das BMF die Programmablaufpläne für die Lohnsteuerberechnung für den Monat Dezember 2011 herausgegeben. mehr

22.12.2011. 
Am 16.12.2011 hat der Bundesrat den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) zugestimmt. Für ihre Gültigkeit bedarf es jetzt nur noch der Veröffentlichung. mehr

17.01.2012.
Mit anhängender Stellungnahme weisen die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft sowie der DSLV auf gravierende Schwierigkeiten bei der Nachweisführung innergemeinschaftlicher Lieferungen aufgrund der Neuregelung der UStDV hin. mehr

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Seit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten. mehr