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ERTRAGSTEUER

Manchem Rentenempfänger droht empfindliche Nachzahlung

Mit der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte wurde das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. Durch diese Rentenbezugsmitteilungen stehen den Finanzämtern Informationen über sämtliche seit 2005 ausbezahlte Renten - von der gesetzlichen Rentenversicherung, von privaten Versicherungen oder Versorgungswerken – zur Verfügung. Seit 2009 haben die Finanzämter über 120 Millionen solcher Mitteilungen erhalten.

Stuttgart, 22.02.2011. Die Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen schreitet ungeachtet der großen Datenmenge zügig voran. Die Finanzämter überprüfen dabei, ob Rentner Einkommensteuer hätten zahlen müssen, obwohl keine Steuererklärung abgegeben wurde. Aber, auch wer eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, wird dahingehend überprüft, ob alle bezogenen Renten richtig und vollständig in der Einkommensteuererklärung angegeben wurden. Wer dabei auffällt, muss damit rechnen, dass empfindliche Nachzahlungen drohen und im Einzelfall auch Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.

Vor diesem Hintergrund rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg jedem Rentenempfänger, sich mit der eigenen steuerlichen Situation zu befassen. Denn nur so kann man sich vor teuren finanziellen Überraschungen schützen. Wertvolle Hilfe leistet dabei der kostenlose Ratgeber des Bundes der Steuerzahler „Senioren und Steuern“.

Wichtig für Rentenempfänger ist zu wissen, ob überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden muss oder nicht. So erläutert der Ratgeber, welche Renten wie besteuert werden sowie die einkommensteuerrechtliche Behandlung der übrigen Einkünfte. Und weil es für Senioren im Einkommensteuerrecht eine ganze Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt, geht der Ratgeber auch darauf ausführlich ein. Viele Beispiele und Übersichten machen es auch dem Steuerlaien leichter, sich im Steuer-Dschungel zurechtzufinden.

Der kostenlose Ratgeber „Senioren und Steuern“ ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 076 77 78 erhältlich.

DOKUMENT-NR. 76976

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