. .
Illustration

RECHT UND FAIR PLAY

Gewerbesteuer-Strukturreform statt Anhebung von Gewerbesteuer-Hebesätzen

Resolution der Vollversammlung der IHK Nordschwarzwald: Die IHK fordert eine grundlegende Reform der kommunalen Steuererhebung. Eine Anhebung von Gewerbesteuer-Hebesätzen kann aus Sicht der Kammer die seit Jahren bestehenden strukturellen Defizite der Kommunalfinanzierung nicht nachhaltig lösen. Manche Gemeinde in der Region Nordschwarzwald erwägt auch eine Erhöhung der Hebesätze.

Freudenstadt, 07.07.2010. Die Gewerbesteuer ist der falsche Weg der Gemeindefinanzierung, die Kommunen sollten daher die Finanzkrise als Chance begreifen und neue Lösungen der Gemeindefinanzierung suchen. Steuererhöhungen sind dabei fehl am Platz.Die Krisenbewältigung bei den Kommunen lief bisher weitgehend über die Erhöhung von Hebesätzen, obwohl die Gewerbesteuer nur noch von einigen wenigen unternehmerischen Steuerzahlern getragen wird und damit extrem konjunkturanfällig ist. Bisher haben die Gemeinden strukturell neue Vorschläge der Kommunalfinanzierung in Fundamentalopposition bekämpft, so dass nach einer Krise die Gewerbesteuer weitgehend unverändert bestehen blieb und beim nächsten Abschwung in die gleichen Probleme führte wie zuvor.

Aus Sicht des Parlaments der Wirtschaft muss ein künftiges System die Finanzierung der Städte und Gemeinden unabhängig von konjunkturellen Schwankungen machen und deutliche Vorteile für Kommunen bieten. Die IHK Nordschwarzwald begrüßt daher die jetzt vom Bundesfinanzminister Schäuble eingesetzte Kommission zur Reform der Kommunalfinanzen.

Geprüft werden soll auch ein erhöhter kommunaler Anteil an der in der Gemeinde generierten Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer, so dass die Wettbewerbssituation zwischen den Gemeinden und das Interesse einer Gemeinde an Gewerbeansiedlung erhalten bleibt.

Dieses Modell brächte Kommunen wie Wirtschaft Vorteile. Durch die Anknüpfung des Zuschlagsrechts an die Einkommens- und Körperschaftsteuer fiele für die Betriebe die erdrosselnde Substanzbesteuerung weg. Das widersinnige Ergebnis, auch auf Verluste Steuern zu zahlen, würde abgeschafft. Gleichzeitig würde durch die Ausweitung des Kreises der Steuerzahler und den höheren Anteil an der Umsatzsteuer eine Stabilisierung der Einnahmen treten.

Baden-Württemberg mit im Bundesvergleich nach wie vor finanziell relativ gut aufgestellten Kommunen hätte hier aufgrund der gegebenen Handlungsspielräume eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Vorschläge dafür liegen zur Genüge auf dem Tisch, auch von Seiten der IHK-Organisation. Die Zeit ist reif für Entscheidungen.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Ass. Jürgen Bolm (Tel. 07231-201133, Mail: bolm@pforzheim.ihk.de) jederzeit gerne zur Verfügung.

DOKUMENT-NR. 77139

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 (7231) 20 11 33
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 33

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • TOP 10 MEISTGELESEN

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

1. Alkopopsteuer
2. Biersteuer
3. Branntweinsteuer
4. Kaffeesteuer
5. Mineralölsteuer
6. Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer
7. Stromsteuer
8. Tabaksteuer

Welche besonderen Verbrauchsteuern gibt es in Deutschland? Was wird besteuert? Wie hoch sind die Steuersätze? Wie viel Einnahmen hat der Staat im Jahr 2004 in etwa durch die besonderen Verbrauchsteuern erzielt? mehr

2004-02-07. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen. Das Merkblatt beantwortet typische Fragen zur Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freiberufler. mehr

01.02.2012.
Mit angehängtem Schreiben vom 24.01.2012 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge, die für unentgeltliche Wertabgaben in bestimmten Branchen (z. B. Gastwirtschaft) angenommen werden.
   mehr

03.08.2010.
Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sie aus handelsrechtlicher Sicht eigenkapitalersetzenden Charakter haben. mehr

Ein Service der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald mehr

Merkblatt, Stand: 01.01.2012. Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. mehr

Stellungnahmen der IHK Nordschwarzwald zu aktuellen Themen der Steuerpolitik. mehr

2010-07-30.
Mit angehängtem Schreiben vom 21. Juli 2010 hat das BMF das aktualisierte Vordruckmuster USt 1 TS für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 4 UStG bekannt gegeben. mehr