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RECHT UND FAIR PLAY

Bettensteuer- Kulturförderabgabe

Viele Kommunen greifen zurzeit auf innovative Finanzierungsinstrumente zurück, um ihre überschuldeten Haushalte zu finanzieren. Dabei ist in diesem Fall jedoch nicht an Banken- oder Klimaabgaben zu denken, sondern an Abgaben im Bereich der Tourismusunternehmen. Besucher einer Stadt sollen durch eine Sonderabgabe kulturelle oder touristische Angebote mitfinanzieren, so die Idee.

Berlin, 12.05.2010. Kurtaxen und Fremdenverkehrsabgaben sind nichts Neues. Gemeinsam ist ihnen, dass die Einnahmen zweckgebunden sind und meist in Form eines Festbetrages erhoben werden. Neu sind Abgaben, die die Form einer Umsatzsteuer haben und deren Aufkommen in den allgemeinen Haushalt fließt, so zuletzt in Köln als sogenannte „Bettensteuer” vom Stadtrat beschlossen. In Köln soll auf den Übernachtungspreis inklusive Umsatzsteuer eine Abgabe von 5 % erhoben werden, die in die Stadtkasse fließt. Verfassungsklagen sind bereits angekündigt, da die Kommunen keine Steuer erheben dürfen, die mit einer Bundessteuer (hier die Mehrwertsteuer) identisch ist.

Auch die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen eine neue Abgabe, die in Rostock und Stralsund als Finanzierungsbeitrag für kulturelle Angebote diskutiert wird. Geplant ist wie in Köln eine Gemeindesteuer auf Übernachtungen mit einem festen Satz oder einem Prozentanteil vom Übernachtungspreis; Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb. Die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern argumentieren, dass, anders als in Kulturmetropolen wie Berlin oder Hamburg, das Beherbergungsgewerbe durch das Kulturangebot in den Kommunen nur in geringem Umfang profitiert, dafür aber zur Kasse gebeten wird. Die vergleichweise hohen Kosten für das Beherbergungsgewerbe in den größeren Städten werden zudem dadurch noch mehr in die Höhe getrieben.

Die Beispiele zeigen:

  • Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, darunter Fremdenverkehrsabgaben und Kurtaxen, sind rechtlich zulässig und können der Finanzierung von touristischen Angeboten in sinnvoller Weise dienen. Dazu ist nach allen Erfahrungen auch die örtliche Wirtschaft bereit.
  • Das reine Abkassieren z. B. von angeblichen Steuervorteilen bestimmter Branchen (so des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen im Hotelgewerbe) ist der Kommune nicht erlaubt und verbessert die Leistungen der Kommune nicht, weshalb es auch den Zahlern und Trägern der Abgabe nicht zu vermitteln ist.
  • Die örtliche Wirtschaft hat ein hohes Interesse an einer guten kommunalen Infrastruktur und finanziert diese mit, wenn ein Bezug zwischen Finanzierung und Leistung gegeben ist. Örtliche Probleme brauchen dabei örtliche Lösungen: Eine Kulturförderabgabe in Rostock ist etwa so unzulässig wie eine Kurtaxe in Köln.

Einschätzung: Es ist unbestritten, dass viele Kommunen zur Zeit strukturell unterfinanzierte Haushalte haben, die zu merklichen Einschnitten in den Ausgaben, aber auch zu grundlegenden Reformen führen müssen. Die Reform der Kommunalfinanzen ist auch Auftrag der am 4.3.2010 konstituierten Regierungskommission. Die Wirtschaft unterstützt dabei alle Reformen, die die Einnahmen der Kommunen stabilisieren und besser planbar machen, ohne die örtlichen Standortbedingungen zu verschlechtern. Verfassungswidrige Formen der Kommunalabgaben oder Sonderabgaben ohne Bezug zu konkreten kommunalen Angeboten als auch Kostenbesteuerung sind jedoch nicht akzeptabel.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

DOKUMENT-NR. 77173

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