Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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ERTRAGSTEUER
Teilwertabschreibungen bei Aktienfondsanteilen
Berlin, 18.07.2011. Mit angehängtem Schreiben vom 5.7.2011 nimmt das BMF dazu Stellung, nach welchen Grundsätzen von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Anteilen an Aktienfonds auszugehen ist.
Schon mit Schreiben vom 26.3.2009 nahm das BMF zur Teilwertabschreibung bei Aktien Stellung. Anlass war das BFH-Urteil vom 26. September 2007 (I R 58/06), wonach börsennotierte Aktien grundsätzlich mit dem Börsenkurs bilanziell zu bewerten sind. Die Regelungen des ursprünglichen Schreibens wendet das BMF nun auf Aktienfondsanteile ebenfalls an, allerdings muss das Fondsvermögen zu mindestens 51 % aus Aktien bestehen.
Unterschreitet der Wert des Anteils zum Bilanzstichtag die ursprünglichen Anschaffungskosten um mehr als 40 % oder an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen um mehr als 25 %, ist eine Teilwertabschreibung gerechtfertigt.
Autor: Jens Gewinnus, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin, T 030 - 20308 2602, gewinnus.jens@dihk.de

