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STEUERRECHT - MERKBLÄTTER

Wenn der Schuldner nicht zahlt

Das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren

Außenstände belasten die Liquidität des Unternehmens. Sie führen zu Zinsverlusten und verursachen Kosten. Darüber hinaus besteht die Gefahr eines Forderungsausfalls. Für jedes Unternehmen ist es daher von großer Bedeutung, Außenstände möglichst schnell und ohne Verluste zu realisieren. Voraussetzung dafür ist ein effektives, auf Kundenerhaltung ausgerichtetes Mahnwesen. Wenn Schuldner auf außergerichtliche Mahnschreiben nicht reagieren, ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen (gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage) zur Erlangung eines "Vollstreckungstitels" möglich. Ein Vollstreckungstitel ist erforderlich, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nach in Kraft treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, die Zivilprozessordnung und das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Detaillierte Informationen finden Sie im

Merkblatt Mahnverfahren

zu den Punkten:

1. Außergerichtliches Mahnverfahren
1.1 Mahnung
1.2 Zahlungsverzug
1.2.1 Verzug durch Mahnung
1.2.2 Verzug ohne Mahnung
1.3 Folgen des Zahlungsverzugs
1.3.1 Verzugszinsen
1.3.2 Verzugsschaden
2. Gerichtliches Mahnverfahren
2.1 Zulässigkeit des gerichtlichen Mahnverfahrens
2.2 Ablauf des Verfahrens
2.3 Zwangsvollstreckung
2.4 Europäischer Vollstreckungstitel
2.5 Europäisches Mahnverfahren

Stand: Juli 2011

DOKUMENT-NR. 16212

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