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STEUERPOLITIK - POSITIONEN

Elektronische Rechnungstellung

Berlin, 2009-10-09. Mit gleichlautenden Schreiben vom 17.7.2009 haben sich die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft für Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnungstellung ausgesprochen.

Der Normenkontrollrat unterstützt die Forderung, das BMF hält das Argument des Steuerbetrugs entgegen. Die Schreiben sind als Anhang beigefügt.

Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2009 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit dem die Vorschriften für elektronische und Papierrechnungen vereinheitlicht und vereinfacht werden sollen. Mit Schreiben vom 17. Juli 2009 sprechen sich die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft für die Umsetzung der EU-Richtlinie aus. An elektronische Rechnungen dürfen keine höheren Anforderungen gestellt werden als an Papierrechnungen.

Das Schreiben wurde an Staatssekretär Dr. Otremba, Staatsminister Gröhe, Staatssekretär im BMF Gatzer sowie den Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates Ludewig versandt.

Der Normenkontrollrat kündigt mit Schreiben vom 7. August 2009 seine Unterstützung für eine deutliche Vereinfachung bei der elektronischen Rechnungsstellung an. Das BMF steht erwartungsgemäß den geforderten Vereinfachungen mit Hinweis auf eine effektive Steuerbetrugsbekämpfung und den daraus resultierenden Risiken für die Haushalte von Bund und Ländern kritisch gegenüber. In seinem Schreiben vom 12. August 2009 verweist Staatssekretär Gatzer auf einen für September 2009 seitens der schwedischen Ratspräsidentschaft angekündigten Bericht zu den Kontroll-/Zugriffsrechten der Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten, die kaum Vorgaben in Bezug auf eine elektronische Signatur oder das Verfahren zum elektronischen Datenaustausch bei der Übermittlung von Rechnungen machen.

Der o. g. Bericht ist bisher nicht veröffentlicht. Auch ist für Ende 2009 ein Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zum Thema elektronische Rechnungstellung angekündigt. Sollte der Zwischenbericht bzw. der Abschlussbericht verfügbar sein, werden wir Sie darüber informieren.

Quelle: RAin Brigitte Neugebauer (Mail: neugebauer.brigitte@dihk.de, Tel.: (030) 20308-2604)

DOKUMENT-NR. 24926

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