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RECHT UND FAIR PLAY

Lkw-Maut ist nicht gewerbesteuerpflichtig

Ausgerechnet bei uns im Stau-Land Baden-Württemberg, wo Speditionsgewerbe und deren Industriekunden über schlechte Verkehrsinfrastruktur klagen müssen, kommt ein Finanzamt auf die Idee, bei der Bemessung der Gewerbesteuer die Kosten für die Lkw-Maut dazuzurechnen.

Ein Schildbürgerstreich eines einzelnen Finanzamts! Denkt man.

Stuttgart, 2010-07-15. Mit Verwunderung nimmt die Wirtschaft im Land zur Kenntnis, dass doch tatsächlich über diese Auslegung des Gewerbesteuergesetzes auf Bund-Länder-Ebene diskutiert wird. Das steigert den Argwohn bei vielen Unternehmen, der Staat sei bei der Suche nach Möglichkeiten zum Abkassieren viel kreativer als bei der Entwicklung von Sparkonzepten. Die Lkw-Maut ist keine Miete im Sinn des Gewerbesteuerrechts.

Das Baden-Württembergische Finanzministerium tut gut daran, den Finanzämtern die Hinzurechnung der Lkw-Maut bei der Gewerbesteuerbemessung vorläufig zu untersagen. Noch besser wäre, wenn Ministerpräsident Mappus bei seinen Länderkollegen und in Berlin rasch dafür sorgen würde, dass die rechtlich zweifelhafte Debatte über eine Gewerbesteuerpflicht auf die Lkw-Maut beendet wird.

Große Meriten würde der baden-württembergische Ministerpräsident erwerben, wenn er Kanzlerin und Koalition überzeugen könnte, dass nicht länger neben Einnahmen auch bestimmte Ausgaben besteuert werden und damit endlich alle Substanz besteuernden Elemente aus der Gewerbesteuerbemessung verschwinden. Dazu gehören auch Mieten und Pachten.

Quelle: Dr. Herbert Müller, Präsident der IHK Region Stuttgart

DOKUMENT-NR. 27652

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