. .
Illustration

STEUERRECHT - POSITIONEN

Lohnsteuerliche Auswirkungen der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen

Berlin, 2010-01-18. Wegen der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für die Übernachtung (7 %) und das Frühstück (19 %) können diese Leistungen seit dem 1.1.2010 nicht mehr in einem Betrag ausgewiesen werden. Um die bisherige lohnsteuerliche Regelung zu retten, nach der bei Inklusivrechnungen das Frühstück mit 4,80 Euro (Inland) bewertet werden konnte, hat sich der DIHK in einer gemeinsamen Stellungnahme an das BMF mit einem Abhilfevorschlag gewandt.

Die Bewertung des Frühstücks mit 4,80 Euro (im Inland) setzt voraus, dass der Frühstückswert nicht exakt ermittelt werden kann, wie dies beispielsweise bei einem offenen Ausweis nur des Frühstückspreises wäre (R 9.7 Abs. 1 Satz 4 LStR 2008). Dies war bisher der Fall, wenn das Frühstück zusammen mit der Übernachtungsleistung auf der Rechnung in einem Betrag ausgewiesen war. Eine derartige Zusammenfassung ist aus umsatzsteuerlichen Gründen ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr möglich. Mit dem Frühstück können jedoch auch solche Leistungen des Hotels zusammen gefasst werden, die ebenfalls dem vollen Steuersatz von 19 % unterliegen (z. B. Internet, Parken u. a.). Auch bei einer solchen Zusammenfassung ist der Frühstückspreis nicht genau bestimmbar. In entsprechender Anwendung der vorgenannten Richtlinien-Regelung könnte dann das Frühstück mit 20 % der vollen Tagespauschale, im Inland also mit 4,80 Euro, angesetzt werden.

Im Übrigen regen die Verbände praxisgerechte Vereinfachungen bei den Voraussetzungen für eine arbeitgeberseitig gestellte Mahlzeit an. Nach R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR 2008 kann eine solche Mahlzeit mit dem aktuell gültigen Sachbezugswert gem. SVEV (2010: Frühstück 1,57 Euro, Mittag- oder Abendessen 2,80 Euro) bewertet werden, wenn der Arbeitgeber die Mahlzeit vor Reiseantritt schriftlich bestellt hat. Nach Auffassung der Verbände sollte hier zugelassen werden, dass neben der schriftlichen Bestellung auch eine schriftliche Bestätigung der Order durch das Hotel sowie eine Bestellung durch den Dienstreisenden selbst als ausreichend anerkannt werden.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin
Dr. Harald Hendel (Mail: hendel.harald@dihk.de, Tel.: (030) 20308-2606)

DOKUMENT-NR. 25950

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de

  • TOP 10 MEISTGELESEN

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

1. Alkopopsteuer
2. Biersteuer
3. Branntweinsteuer
4. Kaffeesteuer
5. Mineralölsteuer
6. Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer
7. Stromsteuer
8. Tabaksteuer

Welche besonderen Verbrauchsteuern gibt es in Deutschland? Was wird besteuert? Wie hoch sind die Steuersätze? Wie viel Einnahmen hat der Staat im Jahr 2004 in etwa durch die besonderen Verbrauchsteuern erzielt? mehr

2004-02-07. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen. Das Merkblatt beantwortet typische Fragen zur Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freiberufler. mehr

01.02.2012.
Mit angehängtem Schreiben vom 24.01.2012 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge, die für unentgeltliche Wertabgaben in bestimmten Branchen (z. B. Gastwirtschaft) angenommen werden.
   mehr

03.08.2010.
Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sie aus handelsrechtlicher Sicht eigenkapitalersetzenden Charakter haben. mehr

Ein Service der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald mehr

Merkblatt, Stand: 01.01.2012. Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. mehr

Stellungnahmen der IHK Nordschwarzwald zu aktuellen Themen der Steuerpolitik. mehr

2010-07-30.
Mit angehängtem Schreiben vom 21. Juli 2010 hat das BMF das aktualisierte Vordruckmuster USt 1 TS für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 4 UStG bekannt gegeben. mehr