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VERFAHRENSRECHT

EMCS – Was ist das?

Das Excise Movement and Control System (EMCS) ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren, welches das derzeitige papiergestützte Verfahren ab dem 1. April 2010 ersetzen wird.

Berlin, 2010-03-10. Die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen EU-Mitgliedstaaten unter Steueraussetzung erfolgt bislang mit einem begleitendem Verwaltungsdokument (BVD). Dieses wird zum 1. Januar 2011 durch ein elektronisches Verwaltungsdokument (eVD) ersetzt. Ein Papierausdruck des eVD ist dabei vorerst während der Beförderung mitzuführen.

Die Vorarbeiten laufen bereits seit 2003, als die Einführung von EMCS vom Europäischen Parlament und Rat beschlossen wurde. Vorteil ist – neben einer einfachen Handhabung (wenn erst einmal alle Beteiligten an das System gewöhnt sind) – die Überwachung der Beförderung durch Echtzeitdaten.

Deutschland beginnt den EMCS-Betrieb zum 1. April 2010. Ab diesem Zeitpunkt muss ein EMCS-Verfahren, das in einem anderen Mitgliedstaat elektronisch eröffnet wurde, von einem deutschen Empfänger auch elektronisch beendet werden. Ab dem gleichen Zeitpunkt können Unternehmen in Deutschland das Beförderungsverfahren sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerdeutsch elektronisch in EMCS eröffnen. Eine verpflichtende Teilnahme am EMCS ist ab dem 1. Januar 2012 beabsichtigt.

Betroffen sind alle harmonisierten Verbrauchsteuern (Energie-, Tabak-, Branntwein-, Bier-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-Steuer). Nicht betroffen sind:

  1. kleine Weinerzeuger
  2. die Beförderungen von Kaffee unter Steueraussetzung
  3. die Beförderung von Alkopops, die sich branntweinsteuerrechtlich im freien Verkehr, jedoch alkopopsteuerrechtlich im Steueraussetzungsverfahren befinden

Hinweis: Alle wichtigen Informationen zum EMCS bieten die Internetseiten der deutschen Zollverwaltung.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

DOKUMENT-NR. 26673

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