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STEUER- UND FINANZPOLITIK - POSITIONEN

DBA mit den Emiraten bringt "drastische Verschlechterung"

Berlin, 2010-09-21. "Die neue Linie der Bundesregierung zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen im internationalen Geschäftsverkehr bringt Nachteile für deutsche Firmen", kritisiert Alfons Kühn, Bereichsleiter Finanzen, Steuern beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Stein des Anstoßes ist das bereits paraphierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), das rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll und nach Einschätzung von Alfons Kühn eine "drastische Verschlechterung" gegenüber dem alten Abkommen darstellt. Denn früher waren die Löhne der deutschen Mitarbeiter vor Ort von der deutschen Steuer freigestellt (Freistellungsmethode). Das Recht zur Besteuerung lag allein bei den VAE, die aber keine Steuer verlangten.

Im neuen DBA wechselt das Bundesfinanzministerium von der Freistellungs- zur sogenannten Anrechnungsmethode. In die Emirate entsandte Arbeitnehmer müssen damit ebenso hohe Steuern zahlen, als würden sie in Deutschland arbeiten. Eine im Ausland anfallende Steuer würde der deutsche Fiskus anrechnen, was aber im Fall der VAE keine Rolle spielt.

Als Begründung für die Umstellung führt das Bundesfinanzministerium den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung an. Arbeitnehmer im Ausland sollten nicht bessergestellt werden als solche im Inland.

Dieses Argument lässt DIHK-Steuerchef Kühn nicht gelten. Gegenüber der "FTD" wies er darauf hin, dass Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber in aller Welt die Vergütung netto verhandelten. Um auf das gleiche Nettogehalt zu kommen, müssten deutsche Firmen die Bruttogehälter für ihre Mitarbeiter in den VAE um rund 60 Prozent anheben.

"Die deutschen Unternehmen vor Ort haben einen Wettbewerbsnachteil", sagte Kühn. Beispielsweise gebe es in den DBA zwischen den Emiraten und Österreich oder Luxemburg keine entsprechende Regelung.
Und er verwies auf eine weitere Bedrohung: Müssten viele deutsche Arbeitnehmer durch die Änderung des DBA jetzt sogar rückwirkend Steuern nachzahlen, müssten die Unternehmen einspringen und die Steuerschuld übernehmen.

DIHK-Steuerexperte Alfons Kühn in der "FTD"‘
"Financial Times Deutschland"  vom 21. September 2010

DOKUMENT-NR. 71331

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