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STEUERPOLITIK - POSITIONEN

Gutachten Uni Saarbrücken zu ermäßigten MWSt-Sätzen

Im Anhang finden Sie das Gutachten der Uni Saarbrücken zu den ermäßigten Steuersätzen bei der Umsatzbesteuerung, das im Auftrag des BMF gefertigt wurde. Darüber hinaus wurde eine Kurzbewertung beigefügt.

Berlin, 2010-09-24. Im Koalitionsvertrag ist der Auftrag für eine Kommission festgehalten, die sich mit einer Systemreform sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Dafür hat das Bundesfinanzministerium der Universität Saarbrücken den Auftrag für ein Forschungsgutachten gegeben. Es wurde am 23. September 2010 veröffentlicht und dem Finanzausschuss des Bundestages zugeleitet. Die Bundesregierung will das Gutachten in die Arbeiten der im Koalitionsvertrag vereinbarten, noch zu bildenden Kommission einfließen lassen, die sich mit dem System und dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze beschäftigten soll. Die Entscheidung darüber ist aber dem Koalitionsausschuss vorbehalten.

Ergebnis des Gutachtens:
Das Gutachten empfiehlt, alle ermäßigten Mehrwertsteuersätze abzuschaffen - mit Ausnahme der für Nahrungsmittel. Es zeigt die Wirkungen der Anhebung der einzelnen Ermäßigungstatbestände bei den Umsatzsteuersätzen auf die Haushalte der Verbraucher. Ausgehend von diesem Vorschlag – Abschaffung aller Ermäßigungen außer Nahrungsmittel – würden sich für einen Single-Haushalt ohne Kinder jährliche Mehrbelastungen von 149 Euro und für einen Paar-Haushalt mit drei und mehr Kindern von 252 Euro ergeben; im Durchschnitt 211 Euro.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin, Jens Gewinnus, T 030 - 20308 2602, gewinnus.jens@dihk.de

DOKUMENT-NR. 73617

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