Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de
BILANZRECHT
Änderungen an IFRS und IAS endorst
Die Verordnung (EU) Nr. 149/2011 der EU-Kommission, ABl. L 46 vom 19. Februar 2011, S. 1 ff. enthält verschiedene Änderungen an IFRS und IAS-Standards. Basis ist die im letzten Jahr seitens des International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte Aktualisierung. Diese hat die IFRS gestrafft und verbessert bzw. Klarstellungen oder Korrekturen vorgenommen.
Berlin, 22.02.2011. Die EU-Kommission muss entsprechend der IAS-Verordnung 1606/2002 die vom IASB beschlossenen Änderungen prüfen bzw. den Endorsement-Prozess durchführen.
Mit der vorliegenden Verordnung werden IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“, IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“, IAS 34 „Zwischenberichterstattung“ und IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“ geändert. Folgeänderungen ergeben sich auch in IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“ und IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ aufgrund der Änderungen an IFRS 3. IAS 27 führt zu Änderungen in IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“, IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen“ und IAS 31 „Anteile an Gemeinschaftsunternehmen“.
Die Unternehmen haben die in der Verordnung aufgeführten Änderungen in Artikel 1 Abs. 3 und 7 bis 8 spätestens mit Beginn des ersten nach dem 30. Juni 2010 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Die Änderungen Artikel 1 Abs. 1, 2, 4, 5 und 6 sind spätestens mit Beginn des ersten nach dem 31. Dezember 2010 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Autorin: Annika Böhm, DIHK, Berlin, T 030-20308-2727
boehm.annika@dihk.de

