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RECHT UND FAIR PLAY

Offenlegungspflichten: Bundesamt für Justiz hat Ende März mit der Versendung von Ordnungsgeldandrohungen begonnen

Ende März 2009 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine neue Welle für Ordnungsgeldandrohungen gestartet. Unternehmen, die noch nicht ihre Jahres- und Konzernabschlüsse 2007 beim Bundesanzeiger-Verlag offen gelegt haben, wird das BfJ nunmehr ein Ordnungsgeld mit Fristsetzung androhen. Sollte in dieser Frist nicht offen gelegt werden, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro und mehr (bei wiederholter Nicht-Offenlegung) festgesetzt.

Das Ordnungsgeld kann herabgesetzt werden, wenn die sechs Wochenfrist nur geringfügig überschritten wird, § 335 Abs. 3 S. 5 HGB. Als geringfügiges Überschreiten wertet das BfJ einen Zeitraum von ein bis maximal zwei Wochen. Wenn also die Offenlegung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der sechs Wochenfrist erfolgt, setzt das BfJ i. d. R. das Ordnungsgeld im Fall eines Einspruchs des Unternehmens herab - derzeit 250 Euro. Oft führt die Frage, wo einzureichen ist, zu Missverständnissen. So müssen die Jahres- und Konzernabschlüsse an den Bundesanzeiger-Verlag (https://www.ebundesanzeiger.de) gesendet werden und nicht an das Bundesamt für Justiz.

Ordnungsgeldverfahren. Ahndung von Publizitätspflichtverletzungen durch Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Das Bundesministerium für Justiz hat kürzlich bekannt gegeben, dass „für das Geschäftsjahr 2006 bislang über 907.000 Unternehmen ihrer Veröffentlichungspflicht nachgekommen sind. Damit ist eine Offenlegungsquote von ca. 80 Prozent erreicht. Allerdings hatten nur etwa 527.000 Unternehmen, d.h. ca. 46 Prozent der offenlegungspflichtigen Unternehmen, die Veröffentlichung vorgenommen, bevor das Bundesamt für Justiz im Februar 2008 mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren begann. 68 Prozent der Unternehmen, denen sodann ein Ordnungsgeld angedroht wurde, haben innerhalb der Frist von sechs Wochen die Unterlagen nachgereicht und damit die Festsetzung eines Ordnungsgeldes vermieden. Für das Geschäftsjahr 2007 haben inzwischen schon mehr als 749.000 Unternehmen ihre Veröffentlichungspflicht erfüllt und damit eine Offenlegungsquote von mindestens 68 Prozent erreicht, bevor überhaupt Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurden. Die Zahl der Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr 2007 wird somit wesentlich geringer ausfallen als für das Geschäftsjahr 2006. Es ist auch weiter mit einer steigenden Offenlegungsquote zu rechnen.”

DOKUMENT-NR. 22673

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