Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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STEUERRECHT
Finanzamt darf Auskunftsgebühr verlangen
Finanzämter dürfen für verbindliche Auskünfte zum Steuerrecht Gebühren erheben. Unverbindliche Auskünfte sind jedoch weiterhin gebührenfrei.
Berlin, 04.03.2009. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat eine entsprechende Regelung für verfassungsgemäß erklärt (Aktenzeichen: 1 K 46/07 vom 20. Mai 2008). Hierbei handele es sich um eine Dienstleistung des Finanzbeamten, die über die Hauptaufgabe der Finanzverwaltung hinausgehe. Die Gebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet, soll den Verwaltungsaufwand decken.
Die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg wollte der betroffene Steuerpflichtige nicht akzeptieren und zog vor den Bundesfinanzhof. Der muss jetzt entscheiden, ob die Erhebung einer Gebühr für die verbindliche Auskunft verfassungsgemäß ist (Aktenzeichen des BFH: VIII R 22/08).
Der Bund der Steuerzahler führt in dieser Sache auch ein Musterverfahren (Klage FG Münster, Aktenzeichen: 3 K 722/08 S).
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

