RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für GDPdU – Erfolg der IHK-Organisation
Berlin, 2010-03-16. Mit Schreiben vom 11. März 2010 antwortete das BMF auf die Eingabe des DIHK, Berlin, vom 12. Februar 2009 zu der Thematik der Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der digitalen Betriebsprüfung (GDPdU). Das BMF geht zusammen mit den obersten Finanzbehörden von einer Rückstellungsmöglichkeit für Wirtschaftsjahre, die nach dem 24. Dezember 2008 enden, aus.
Mit der Eingabe vom 12. Februar 2009 wies die IHK-Organisation auf die Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der digitalen Betriebsprüfung hin. Insbesondere der technische Fortschritt im Rechnungswesen macht dies erforderlich, da für die digitale Betriebsprüfung die "alten" Systeme vorgehalten werden müssen.
Das BMF hält - zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder - eine solche Rückstellung dem Grunde nach für möglich, allerdings erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 24. Dezember 2008 enden. Ab diesem Zeitpunkt ist für den Fall, dass entsprechende technische Vorrichtungen für die digitale Betriebsprüfung nicht vorgehalten werden, die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO möglich. Erst diese mögliche Sanktion rechtfertigt eine Rückstellung.
Die ursprüngliche Eingabe sowie das Antwortschreiben des BMF ist als Anhang beigefügt.
Ansprechpartner: Gewinnus, Jens, DIHK, Berlin,T 030 - 20308 2602
Gewinnus.Jens@dihk.de

