ERBSCHAFTSTEUER
Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 erlassen
Am 16.12.2011 hat der Bundesrat den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) zugestimmt. Für ihre Gültigkeit bedarf es jetzt nur noch der Veröffentlichung.
Berlin, 21.12.2011. Mit den neuen ErbStR 2011 werden die alten Erbschaftsteuer-Richtlinien neu gefasst und die Änderungen durch das Erbschaftsteuerreformgesetz, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und Jahressteuergesetz 2010 umgesetzt.
Die Finanzverwaltung äußert sich z. B. ausführlich zur Behandlung der für die erbschaftsteuerlichen Befreiungen von Betriebsvermögen erforderlichen Lohnsummenregelung. Leider sind aber nicht alle offenen Anwendungsfragen abschließend gelöst worden. Auch die Regelungen zur Poolvereinbarung wurden neu gefasst.
Der DIHK hat im Vorfeld Stellung zu den einzelnen Regelungen genommen. Keine Aussage treffen die Richtlinien zu der Neufassung des § 7 Abs. 8 ErbStG, der die Schenkungsteuer bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen betrifft. Auch hierzu hat der DIHK bereits gemeinsam mit den Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft eine Stellungnahme abgegeben.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

