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STEUERRECHT

Steuerrecht und Finanzpolitik - Positionen

 Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer zu aktuellen Themen der Steuerpolitik.

POSITIONEN

Vermögensbesteuerung

24.04.2013.
Die SPD hat angekündigt, im Fall eines Sieges bei der Bundestagswahl die Vermögensteuer wieder einzuführen. Bündnis 90 / Die Grünen legten bereits im Wahlkampf einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Vermögensabgabe vor. mehr

STEUERPOLITIK - POSITIONEN

BMF-Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung ehrenamtlicher Tätigkeit veröffentlicht

18.04.2013. 
Mit angehängtem Schreiben vom 27. März 2013 ändert das BMF Abschnitt 4.26.1 UStAE zur Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit. Dabei wird einerseits die Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit ergänzt (Seite 2, Ziffer 1), andererseits zur Angemessenheit einer Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 4 Nr. 26b UStG) Stellung genommen (S. 2 f. Ziffer 2 und 3). Die Grundsätze des Schreibens gelten für Umsätze ab dem 1. Januar 2013. mehr

STEUERRECHT - POSITIONEN

Rechnungen per Fax und Mail sind jetzt Papier-Rechnungen gleichgestellt

10.05.2012.
Seit dem Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes am 1. Juli 2011 planen viele Unternehmen, ihre Fakturierungsprozesse nachhaltig zu verschlanken und gleichzeitig die Prozesskosten signifikant zu senken. mehr

STEUERPOLITIK - POSITIONEN

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (PDF, 546 KB)

15.09.2011.
Stellungnahme der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft an das Bundesministerium der Finanzen.  Schwerpunkt der Ausführungen: Steuerbefreiung für Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften sowie die Voraussetzungen für das Vorliegen von begünstigtem Vermögen. zum Download

Flaggen verschiedener Länder © ProjectPhotos, Eisele

STEUERPOLITIK - POSITIONEN

EU-Forderung: Bestimmungen ändern!

17.05.2011.
Laut Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz steht einem ansässigen Deutschen ein Freibetrag bis zu 500.000 € zu. Er beträgt jedoch nur 2.000 Euro, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. mehr

DOKUMENT-NR. 8752

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 Informationen der IHK Nordschwarzwald zum Umsatzsteuerrecht mehr

07.02.2004. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen. Das Merkblatt beantwortet typische Fragen zur Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freiberufler. mehr

Merkblatt. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. Neue Pfändungsgrenzen seit 1. Juli 2011. mehr

15.08.2011.
Der BMF hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2012 sowie eine Übersicht über die landesunterschiedlichen Werte bekannt gegeben. mehr

Stellungnahmen der IHK Nordschwarzwald zu aktuellen Themen der Steuerpolitik. mehr

14.05.2010.
Viele Kommunen greifen zurzeit auf innovative Finanzierungsinstrumente zurück, um ihre überschuldeten Haushalte zu finanzieren. Dabei ist in diesem Fall jedoch nicht an Banken- oder Klimaabgaben zu denken, sondern an Abgaben im Bereich der Tourismusunternehmen. mehr

2010-07-30.
Mit angehängtem Schreiben vom 21. Juli 2010 hat das BMF das aktualisierte Vordruckmuster USt 1 TS für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 4 UStG bekannt gegeben. mehr

02.02.2012. 
Mit Schreiben vom 3.1.2012 nimmt das BMF zu der Frage Stellung, wann eine Anteilsübertragung eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt. mehr

Merkblatt. Stand: 01.01.2012.
Die Regelung des § 7g EStG soll die Investitionsfähigkeit speziell kleiner und mittlerer Unternehmen erhöhen. Sie ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben zum einen die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes. Sofern die Steuersätze in den einzelnen Jahren gleich sind, findet auf diese Weise eine Steuerstundung statt und es ergeben sich Zins- und Liquiditätsvorteile. mehr

Stand: 1. Januar 2013.
Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bringt es mit sich, dass immer häufiger Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern grenzüberschreitend erbracht werden. Dies gilt für Beratungs- und Gutachterleistungen ebenso wie beispielsweise für Montagen oder Reparaturen. Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich zugleich immer auch die Frage, was steuer- und abgabenrechtlich zu beachten ist. Insbesondere ist zu klären, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen aussieht.
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