. .
Illustration

STEUERRECHT - POSITIONEN

Warmer Steuerregen stoppt kalte Progression

Die Steuerschätzung im November 2011 wird das kontinuierliche Wachstum der Steuereinnahmen bestätigen. Erneut wird die letzte Schätzung übertroffen.

Berlin, 03.11.2011. Das bisher höchste Niveau der Steuereinnahmen aller Zeiten in Höhe von 561,2 Mrd. Euro (2008) wird nach der Finanzkrise schon in diesem Jahr wieder erreicht und nicht, wie ursprünglich angenommen, erst 2013. Angesichts der vielen überschuldeten Staaten im Euro-Raum ist das für Deutschland ein ermutigendes Zeichen. Die gesamtstaatliche Verschuldung beträgt zwar auch hierzulande noch hohe 81 % des BIP (Bruttoinlandsprodukt). Die Neuverschuldung erreicht aber 2011 nur noch 1,5 % und liegt damit deutlich unterhalb der Wachstumsrate des BIP. Der Bund kann, wenn er will, bereits 2015 seine im Grundgesetz verankerte Schuldengrenze von 0,35 % erreichen – ein Jahr früher als vorgeschrieben.

Staat verdient an Inflation

Die konstant fließenden Steuermehreinnahmen beruhen zum einen auf realem Wachstum, zum anderen auf steigenden Preisen. In diesem Jahr bewirkt ein kräftiges Wachstum die höheren Steuereinnahmen. 2012 wird es dann in erster Linie eine höhere Inflationsrate sein, die die Staatsfinanzen verbessert – allerdings auf Kosten der privaten Nettoeinkommen.


Entschärfung der „kalten Progression“, …

Der progressive Tarif in der Einkommensteuer führt bei steigenden Einkommen sogar zu überproportional höheren Steuereinnahmen. Am 20. Oktober gaben der Bundesfinanz- und der Bundeswirtschaftsminister bekannt, dass die Regierung einen Betrag von sechs bis sieben Milliarden Euro einsetzen will, um damit ab 2013 den Tarif der Einkommensteuer an die Inflation anzupassen. Der Staat wolle sich nicht an den inflationsbedingten Mehreinnahmen eines progressiven Steuertarifs ‚bereichern’. Zudem will die Bundesregierung ab der nächsten Legislaturperiode alle zwei Jahre Tarifkorrekturen prüfen, um die Wirkung der kalten Progression auszugleichen – aus Sicht der Wirtschaft ein wichtiger Schritt. Eine solche korrigierte Einkommensteuerbelastung würde auch dem Mittelstand und den Kleinunternehmen helfen, da für die Personenunternehmen die Einkommensteuer die eigentliche Unternehmensteuer darstellt.


… aber Verfassungsgericht schreibt Anpassung bereits vor

Die regelmäßige Prüfung des Tarifs, zu der sich die Bundesregierung verpflichtet, ist keine ganz neue Erfindung: Verfassungsrechtlich muss der Gesetzgeber das Existenzminimum steuerfrei belassen, weshalb in Abständen von zwei bis drei Jahren ein Existenzminimumbericht veröffentlicht wird. Danach muss zumindest der Grundfreibetrag im Tarif regelmäßig angehoben werden.


Oder doch lieber der Soli?

Wenn eine Tarifkorrektur am Bundesrat scheitert, könnte der Bund stattdessen den Solidaritätszuschlag senken. Dies hätte er allein in der Hand, weil die Einnahmen aus dem Soli nur ihm zufließen. Eine Korrektur beim Soli beseitigt zwar nicht grundsätzlich die kalte Progression. Aber sie würde eine Rückgabe inflationsbedingt höherer Steuern ermöglichen, wenn Strukturreformen vom Bundesrat blockiert werden sollten.


Notwendige Steuervereinfachung

Steuervereinfachung bleibt auch jenseits der Korrekturen in der Einkommensteuer auf der Tagesordnung. Dazu gehören aus Sicht der Wirtschaft der Abbau von Missbrauchsnormen und Nachweispflichten sowie eine moderne Gruppenbesteuerung und eine systematische Verlustverrechnung. Nur so können international aufgestellte Unternehmen flexibel agieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Auf die Vorschläge der Bundesregierung zu diesen Punkten wartet die Wirtschaft ebenso ungeduldig wie auf den Stopp der kalten Progression.


Verfasser: Dr. Ulrike Beland, Jens Gewinnus, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

DOKUMENT-NR. 91242

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de

  • TOP 10 MEISTGELESEN

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

1. Alkopopsteuer
2. Biersteuer
3. Branntweinsteuer
4. Kaffeesteuer
5. Mineralölsteuer
6. Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer
7. Stromsteuer
8. Tabaksteuer

Welche besonderen Verbrauchsteuern gibt es in Deutschland? Was wird besteuert? Wie hoch sind die Steuersätze? Wie viel Einnahmen hat der Staat im Jahr 2004 in etwa durch die besonderen Verbrauchsteuern erzielt? mehr

2004-02-07. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen. Das Merkblatt beantwortet typische Fragen zur Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freiberufler. mehr

01.02.2012.
Mit angehängtem Schreiben vom 24.01.2012 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge, die für unentgeltliche Wertabgaben in bestimmten Branchen (z. B. Gastwirtschaft) angenommen werden.
   mehr

03.08.2010.
Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sie aus handelsrechtlicher Sicht eigenkapitalersetzenden Charakter haben. mehr

Merkblatt, Stand: 01.01.2012. Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. mehr

Ein Service der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald mehr

Stellungnahmen der IHK Nordschwarzwald zu aktuellen Themen der Steuerpolitik. mehr

2010-07-30.
Mit angehängtem Schreiben vom 21. Juli 2010 hat das BMF das aktualisierte Vordruckmuster USt 1 TS für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 4 UStG bekannt gegeben. mehr