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UMSATZSTEUER

Stellungnahme zur Neuregelung der Nachweispflichten bei Ausfuhr- sowie innergemeinschaftlichen Lieferungen abgegeben

Mit anhängender Stellungnahme weisen die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft sowie der DSLV auf gravierende Schwierigkeiten bei der Nachweisführung innergemeinschaftlicher Lieferungen aufgrund der Neuregelung der UStDV hin.

Berlin, 16.01.2012. Es wird insbesondere eine erneute Änderung der UStDV dahingehend gefordert, dass der Nachweis durch andere Belege möglich sein muss als allein durch die sog. Gelangensbestätigung.

Zum 1. Januar 2012 sind die Änderungen der UStDV in Kraft getreten, mit denen u. a. die Nachweismöglichkeit innergemeinschaftlicher Lieferungen auf die so genannte Gelangensbestätigung beschränkt wird. Diese Einschränkung führt für viele Unternehmen zu Schwierigkeiten. Das betrifft insbesondere Versendungsfälle sowie Reihengeschäfte.

In einem Gespräch mit Verbands- sowie Unternehmensvertretern Anfang des Jahres hat sich das BMF den Schwierigkeiten der Unternehmen gegenüber aufgeschlossen gezeigt und angekündigt, im Rahmen des derzeit als Entwurf vorliegenden Anwendungsschreibens Lösungen finden zu wollen.

Derzeit besteht für die Unternehmen aufgrund einer Nichtbeanstandungsregelung die Möglichkeit, für Lieferungen bis Ende Juni 2012 die Nachweise noch anhand der bisherigen Vorschriften zu erbringen (BMF-Schreiben vom 06.02.2012).

Wesentliche Forderung der Wirtschaft ist, neben der Gelangensbestätigung, den Transport der Ware ins EU-Ausland auch anhand anderer Belege nachweisen zu können. Dazu sollte in die UStDV für innergemeinschaftliche Lieferungen ein Verweis auf § 10 Abs. 1 Nr. 2 UStDV aufgenommen werden.

Bis zur Änderung der UStDV sollte im Rahmen des nunmehr zwischen Bund und Ländern abzustimmenden Anwendungsschreibens klargestellt werden, dass die Finanzverwaltung den Nachweis durch Alternativbelege zulässt.

Aufgrund der Vielzahl bislang ungeklärter Fragen sollte die Nichtbeanstandungsregelung kurzfristig zumindest bis zum 30. Juni 2012 verlängert werden.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

DOKUMENT-NR. 98647

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