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Übergangsfrist bei der Gelangensbestätigung verlängert
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„Gebucht“ -Stempel
Berlin, 07.02.2012. Mit Schreiben vom 06.02.2012 hat das BMF die Übergangsfrist bei den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Gelangensbestätigung) verlängert. Die bisherigen Nachweise können nunmehr bis zum 30.06.2012 verwendet werden. Das BMF-Schreiben ist in der seitlichen Linkliste angehängt.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

