UMSATZSTEUER
Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen - Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Mit Schreiben vom 06.02.2012 hat das BMF die Änderungen der Abschnitte 6.2, 6.5 bis 6.11 und 7.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) hinsichtlich der Anpassungen der Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (sog. Verfahren ATLAS-Ausfuhr) bekanntgegeben.
Berlin, 07.02.2012. Durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 02.12.2011 wurden §§ 9-11, 13 und 17 UStDV mit Wirkung vom 01.01.2012 entsprechend geändert.
Die Änderungen zur Gelangensbestätigung sind hiervon nicht betroffen. Diese werden in einem weiteren noch zu entwerfenden BMF-Schreiben bekanntgegeben. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2012.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

