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RECHT UND FAIR PLAY

Wirtschaftsrecht

Novellierungen und Aktuelles

BANKRECHT

Europäische Kommission legt Vorschläge zu Basel III vor

05.09.2011.
Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2011 die Vorschläge zur Umsetzung von Basel III in europäisches Recht vorgelegt. Ziel der Kommission ist es, den europäischen Bankensektor widerstandsfähiger zu machen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Kreditinstitute weiterhin Wirtschaft und Wachstum finanzieren. mehr

WIRTSCHAFTSRECHT

Strengere Zahlungsfristen

25.01.2011. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, die auf einen stetigen Kapitalfluss dringend angewiesen sind, leiden unter der schleppenden Begleichung von Rechnungen.   mehr

WIRTSCHAFTSRECHT

Forderungsmanagement sichert Liquidität! (PDF, 98 KB)

23.02.2011
Bereits bei der Kontaktaufnahme mit Neukunden beginnt die Erfassung von Informationen über den Vertragspartner. Dies sind die ersten Schritte zur Absicherung gegen einen etwaigen Forderungsausfall. Erfahrungsgemäß werden hier bereits "die Weichen gestellt". zum Download

GEWERBERECHT

Das Geldwäschegesetz gilt nicht nur für Banken

22.11.2010.
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nicht nur für den Staat ein Thema, auch viele Unternehmen sind davon betroffen. mehr

KAUFRECHT

Vertragliche Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos

08.07.2011
Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind.  mehr

WIRTSCHAFTSRECHT

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Merkblatt.  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf eine Vielzahl von Fällen anwendbare vorformulierte Vertragsbedingungen. Mit diesen kann grundsätzlich von gesetzlichen Regeln abgewichen werden. AGB unterliegen jedoch der inhaltlichen Kontrolle durch das Gesetz. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind die Anforderungen weniger streng als im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. AGB müssen verständlich formuliert sein. Sie müssen in einen Vertrag mit einbezogen werden. mehr

DOKUMENT-NR. 2633

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
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Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
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  • TOP 10 MEISTGELESEN

Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften erläutert:

1. Allgemeines
2. Textbausteine
3. Zeugnismuster
4. Zwischenzeugnis
5. Auskunft mehr

Merkblatt.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

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