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BRANCHEN

Bewachungsgewerbe

Wichtige Informationen für Unternehmer und Mitarbeiter. - Rechtliche Grundlagen für das Bewachungsgewerbe sind § 34 a der Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung.

BEWACHUNGSGEWERBE

Bewachungsgewerbe - Unterrichtungen, Prüfungen

01.05.2012
Wer sich im Bewachungsgewerbe selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Diese ist an bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft, die in § 34 a Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung geregelt sind. mehr

BEWACHUNGSGEWERBE

Für welche Tätigkeiten brauchen Sie die Unterrichtung, für welche die Sachkundeprüfung?

25.04.2012
Antworten zur Frage ob Sie für Ihre konkrete Bewachungstätigkeit die Sachkundeprüfung benötigen oder eine Unterrichtung ausreicht. mehr

BEWACHUNGSGEWERBE

Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Stand: 25.04.2012
Wichtige Informationen zum Verfahren über die Rechtsgrundlagen; die Sachkundeprüfung, Unterrichtung und was keine Bewachungstätigkeiten sind. mehr

BEWACHUNGSGEWERBE

Prüfungstermine und -anmeldung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

08.09.2011
Prüfungstermine und -anmeldung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. mehr

BEWACHUNGSGEWERBE

Prüfungsaufgaben online: Testen Sie Ihr Wissen

20.04.2012
Testbögen zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. mehr

Bildmotiv: Wachsames Auge © ProjectPhotos, Eisele

BEWACHUNGSGEWERBE

Mindestlohn in der Sicherheitsbranche

05.05.2011
Ab 1. Juni 2011 gilt für das Bewachungsgewerbe ein bundesweiter Mindestlohn. Die Verordnung, in der die Mindestlöhne für die Sicherheitsbranche festgelegt werden, wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger veröffentlicht. mehr

DOKUMENT-NR. 26498

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Fehltage kranker Arbeitnehmer kosten. Noch teurer wird es, wenn Kranke zur Arbeit kommen. Eine Studie bewertet die aktuelle betriebliche Gesundheitsvorsorge und gibt Anregungen, wie Politik und Wirtschaft Prävention in Unternehmen stärken können. mehr

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Viele Unternehmen, die mit Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Beförderungen für eigene Zwecke durchführen, können von Ausnahmen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten Gebrauch machen. Ausnahmen sind allerdings oft ein zweischneidiges Schwert. Hier finden Sie Problemstellungen und Lösungen. mehr

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Tel. 07452 88803780, Fax 07452 88803783
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2011-01-01
Liste der anerkannten Schulungsveranstalter in der Region Nordschwarzwald, Schulungs- und Prüfungssachgebiete, Zulassung zur Prüfung. mehr

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Betrifft: LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gewicht von 0:00 - 22:00 Uhr. mehr

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Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013. Stand der Diskussion und Ausblick.
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03.03.2011.
Durch dieses Netzwerk wird die regionale Gesundheitswirtschaft strukturell und unternehmensbezogen gefördert. Dazu werden flächendeckend Akteure und Angebote zusammengeführt und vernetzt. mehr

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